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Christenverfolgung in Finnland?

Darf man in Finnland das biblische Zeugnis nicht mehr öffentlich bekennen?

In der bekenntnis-lutherischen Welt und in konservativen Social-Media-Beiträgen wird seit einiger Zeit der Vorwurf laut, die finnische Justiz würde das biblische Zeugnis verbieten und die christliche Meinungsäußerung einschränken. Was ist der Hintergrund dazu und wird hier tatsächlich, wie behauptet, staatlicherseits die Meinungs- und Religionsfreiheit eingeschränkt? Eine Analyse von Thomas Hartung und Thomas Krüger.

Was ist passiert?

Im Jahr 2004 hatte die finnische Parlamentsabgeordnete, Medizinerin und ehemalige Innenministerin Dr. Päivi Räsänen eine Broschüre zum Thema Homosexualität („Male and female He created them“) veröffentlicht, die der heutige Bischof der finnischen Lutherischen Missionsdiözese Dr. Juhana Pohjola als Herausgeber und damaliger Dekan der dortigen Lutherstiftung weiterverbreitet hatte.

Die Lutherische Missionsdiözese entstand 2013 aus einer Abspaltung von der Ev.-Luth. Kirche Finnlands unter anderem wegen der Einführung der Frauenordination in der finnischen Staatskirche. Sie ist mit der SELK über den ILC (Internationale Lutherische Rat) verbunden, dessen Vorsitzender Bischof Pohjola seit 2022 ist. Seit 2019 besteht zudem offiziell Kirchengemeinschaft zwischen der SELK und der Lutherischen Missionsdiözese.

Im Rahmen eines Social Media Posts hatte Päivi Räsänen mit Verweis auf die Bibel (Rö 1,24-27) die Beteiligung der Ev.-Luth. Kirche Finnlands an der „Pride-Parade 2019“ als unvereinbar mit der Bibel bezeichnet, weil die Bibel als Glaubensfundament Homosexualität als Schande und Sünde verurteile. Daraufhin leitete die finnische Justiz ein Verfahren ein, das durch mehrere Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof Finnlands ging. Im Laufe des Verfahrens wurde auch die Broschüre von 2004 untersucht. In der Zeit zwischen der Erstveröffentlichung der Broschüre 2004 und dem Tweet von 2019 war in Finnland der Straftatbestand der „Hassrede“ eingeführt worden, auf welchen sich die Anklage bezog.

Nachdem am 26.03.2026 der Oberste Gerichtshof Finnlands sein letztinstanzliches Urteil in der Sache gesprochen und Frau Räsänen und Bischof Pohjola zu Geldstrafen wegen Hassrede verurteilt hatte, hallte es durch die bekenntnis-lutherische Welt, dass es in Finnland nicht mehr möglich sei, die biblisch-christliche Botschaft frei zu bekennen (Anmerkung 1). So auch zuletzt wieder durch Dr. Räsänen selbst auf der internationalen Jugendkonferenz „Corpus Christi“ in Finnland, an der auch SELK-Teilnehmer aus Deutschland teilnahmen, wie SELK-Aktuell am 29.07.2026 berichtete: Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche | SELK – 16. Corpus Christi-Konferenz beendet.

Was wird tatsächlich in dem Urteil ausgesagt?

Angesichts der schweren Vorwürfe gegen die finnische Staatsanwaltschaft und Justiz, Religions- und Meinungsfreiheit einzuschränken, lohnt es sich, noch einmal genauer hinzuschauen, worum es in diesem Urteil wirklich geht. Eine Pressemitteilung zu dem Urteil wurde vom finnischen obersten Gerichtshof (in englischer Sprache) hier veröffentlicht: KKO:2026:27 – Agitation against a population group – Supreme Court.

Das Originalurteil wurde in finnischer Sprache hier veröffentlicht und kann mittels eines Übersetzungstools lesbar gemacht werden: KKO:2026:27 – Korkein oikeus. Die vom Gericht beanstandeten Passagen der Veröffentlichung sind inzwischen in der auf finnischen Seiten öffentlich zugänglichen Fassung geschwärzt. Daraus und aus dem Original-Urteil selbst können aber alle betroffenen Formulierungen rekonstruiert werden, die zur Verurteilung geführt haben (s. Zusammenstellung der beanstandeten Textauszüge im Anhang).

Es ist außerdem sehr interessant, was ein renommiertes außerkirchliches Faktencheck-Team festgestellt hat, das sich mit den Reaktionen auf dieses Urteil beschäftigt hat. Die Ergebnisse des Faktenchecks zum Urteil sind auf der Seite der Deutschen Presseagentur (dpa) abrufbar: Äußerungen zu Homosexualität – Urteil aus Finnland falsch wiedergegeben.

Bei genauerer Analyse des Urteils und der betreffenden Textpassagen bleibt also festzuhalten: Es werden lediglich die fragwürdigen bzw. entwürdigenden medizinischen, soziologischen, ethischen und kriminalisierenden Aussagen als Hassrede nach finnischem Recht bewertet, beispielsweise die Aussage, dass Homosexualität eine «Störung der psychosexuellen Entwicklung» sei, die mit der genetischen Veranlagung zu Alkoholismus und einer kriminellen Veranlagung durch mangelnde Aufmerksamkeit in der Kindheit gleichgesetzt wird.

Die biblisch begründeten Aussagen werden gerade nicht als relevant für das Urteil bewertet. Das zeigt sich auch darin, dass der ursprünglich in dem Verfahren betrachtete oben genannte Tweet zur „Pride-Parade 2019“ nicht beanstandet wurde, da er nach Ansicht des Gerichts eine biblische Aussage wiedergebe.

Was also letztlich zur Verurteilung geführt hat, ist nicht eine Meinungsäußerung oder eine religiöse Überzeugung, sondern die Pathologisierung der Homosexualität und die Aussagen darüber, dass „Homosexualität heilbar“ sei. Gerade diese Annahmen sind es, die die traditionelle Diskriminierung von queeren Menschen ausmachen. Auch die in der Broschüre nicht näher benannten Studien und wissenschaftlichen Fakten münden in der Regel in Umerziehungstherapien für Homosexuelle, die nachweislich großes Leid über die Betroffenen bringen und medizinisch nicht haltbar sind.

Der ausführliche und eindrückliche Erfahrungsbericht eines Betroffenen und seiner Mutter in den USA macht die ganze psychische, zwischenmenschliche und religiöse Tragik eines solcher Umgangs mit homosexuellen Menschen deutlich: Conversion Truth For Families Blog. Es hat zum Glück in diesen Fall ein gutes Ende genommen. Über die Geschichte von Adam Trimmer berichtet auch der Deutschlandfunk in diesem Artikel: Konversionstherapie – Wie Homosexuelle in den USA umgepolt werden sollen.

Wie gehen wir damit um?

Da die Verurteilten Räsänen und Pohjola nun angekündigt haben, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen, wird es vermutlich noch eine weitere gerichtliche Entscheidung dazu geben. Ein abschließendes gerichtliches Urteil ist also noch nicht gefällt, aber in jedem Fall bleibt eine differenzierte Betrachtung der Urteile in oben genannten Sinne angeraten, die die Grenze zwischen religiöser Meinungsäußerung und entwürdigender Hassrede respektiert.

Eine Verurteilung wegen Hassrede ist auch nach deutschem Recht möglich (§130 StGB). In vergleichbaren Fällen fand auch vor deutschen Gerichten eine sorgfältige Abwägung zwischen freier Meinungsäußerung, religiösen Freiheiten und der Aufstachelung zum Hass statt.

Daher sollten unreflektierte und einseitige Bewertungen eines solchen Urteils in kirchlichen Stellungnahmen und Berichten vermieden und bereits erfolgte richtiggestellt werden. Bevor der Vorwurf der Einschränkung von Religions- und Meinungsfreiheit weiterverbreitet wird, muss differenziert geprüft und abgewogen werden, welche Äußerungen tatsächlich untersagt wurden und wo sie gegen geltendes Recht und gegen das unveräußerliche und unteilbare Grundrecht der Menschenwürde verstoßen.

Unter keinen Umständen dürfen biblische Texte dazu verwendet werden, andere Menschen herabzuwürdigen oder zu kriminalisieren. Ausnahmslos jeder Mensch ist nach biblischem Zeugnis Gottes Ebenbild (und jeder (!) im Glauben an Christus zugleich auch angenommener Sünder). Wenn dieses christliche Menschenbild, das auch durch die internationalen Menschenrechte geschützt ist, infrage gestellt oder verletzt wird, egal ob von religiösen Fanatikern oder von Politikern und Bischöfen, können wir froh sein, dass es eine Rechtsprechung gibt, die dagegen vorgeht.

Eine Herabwürdiung von Menschen wie in der ursprünglichen Broschüre und auch durch unreflektierte Berichterstattung ist besonders im Angesicht des schrecklichen Anschlages im Berliner Tiergarten im Juli 2026 zu vermeiden. Dort hat sich dramatisch gezeigt, wohin Hetze gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe führen kann

Anmerkung 1: Hier einige Beispiele für bekenntnislutherische Stellungnahmen zum dem Thema:

ILC (englisch): https://ilcouncil.org/2026/03/26/bishop-and-politician-convicted-in-finlands-bible-trial/ (abgerufen am 07.08.2026)

LCMS (englisch): https://reporter.lcms.org/2026/finnish-lutherans-convicted-of-hate-speech-by-finland-supreme-court/(abgerufen am 07.08.2026)

SELK: https://www.selk.de/index.php/aktuelles/aktueller-monat/11902-bischof-und-politikerin-im-finnischen-bibelprozess-verurteilt (abgerufen am 07.08.2026)

Anhang: Zusammenstellung der vom Gericht beanstandeten Textpassagen

Auszüge aus der Veröffentlichung von Räsänen: „Male and female He created them“, die vom Obersten Gerichtshof Finnlands als Hassrede verurteilt wurden (englisch mit deutscher Übersetzung durch den Internetdienst Bing)

Auszug 1 (S. 10, oben, 2. Absatz)

“Ultimately, the issue is one of whether homosexuality is a neutral state of being or a negative developmental disorder from the person’s own viewpoint. If the latter option is the case, advocating for homosexual „rights“ further harms these. In addition, advocating for homosexual „rights“ promotes such a rupture in the values of society that does not at all support human growth towards balanced marital relationships.”

Letztendlich geht es bei der Frage darum, ob Homosexualität ein neutraler Seinszustand oder aus der Sicht der betroffenen Person eine negative Entwicklungsstörung ist. Wenn Letzteres zutrifft, schadet das Eintreten für homosexuelle „Rechte“ diesen Menschen weiter. Außerdem fördert das Eintreten für homosexuelle „Rechte“ eine Zerrüttung der Werte in der Gesellschaft, die das menschliche Wachstum hin zu ausgeglichenen ehelichen Beziehungen überhaupt nicht unterstützt.

Auszug 2 (S. 10, Mitte, 4. Absatz, Satz 4 und 5)

“A sexually anomalous emotional life is infrequently a deliberate state, chosen or caused by the people themselves. Underlying factors may be found in disorders of psycho-social development in early childhood or puberty.”

Ein sexuell anomales emotionales Leben ist nur selten ein bewusster Zustand, der von den Betroffenen selbst gewählt oder verursacht wird. Die zugrunde liegenden Faktoren können in Störungen der psychosozialen Entwicklung in der frühen Kindheit oder Pubertät liegen.

Auszug 3 (S. 10, Mitte, 5. Absatz)

“The inclination to homosexuality as such is not a characteristic comparable to mental health issues or physical ailments. Instead, the scientific material unequivocally proves that homosexuality is a disorder of psycho-sexual development. Those who claim that homosexuality is a natural „healthy“ variety of sexuality nullify the evidentiary value found in family background studies for political reasons. Due to pressure from homosexual activists, political objectives have overridden scientific facts.”

Die Neigung zur Homosexualität an sich ist kein Merkmal, das mit psychischen Gesundheitsproblemen oder physischen Krankheiten vergleichbar ist. Stattdessen beweist das wissenschaftliche Material eindeutig, dass Homosexualität eine Störung der psychosexuellen Entwicklung ist. Wer behauptet, Homosexualität sei eine natürliche „gesunde“ Variante der Sexualität, hebt den Beweiswert von Studien über die familiären Hintergründe aus politischen Gründen auf. Aufgrund des Drucks homosexueller Aktivisten haben politische Ziele wissenschaftliche Fakten überlagert.

Auszug 4 (S. 11, oben, 1. Absatz, letzter Satz)

“The reintegration of the sexual identity toward a normative heterosexual emotional life is possible when people themselves are motivated and willing to be treated.”

Die Reintegration der sexuellen Identität in ein normatives heterosexuelles emotionales Leben ist möglich, wenn die Menschen selbst motiviert sind und bereit sind, sich behandeln zu lassen.

Auszug 5 (S. 12, unten, vorletzter Absatz, letzter Satz)

“It is to be noted that homosexual culture is a part of the spectrum of sexual anomalies and is in itself multifaceted.”

Es ist zu beachten, dass die homosexuelle Kultur ein Teil des Spektrums sexueller Anomalien ist und an sich vielschichtig ist.

Auszug 6 (S. 18, oben 3. Absatz)

“In their interpretations of the Bible, some bishops have appealed to the understanding that a great deal more is known of homosexuality today than was at the time the Bible was written. This is true: We do know that it is a disorder of psycho-sexual development. On the one hand, underlying alcoholism there has been found genetic susceptibility, harmful environmental factors and behavioural patterns; on the other hand, the inclination to criminality has a connection to attention deficit disorders. Should criminality be allowed if a person has a compelling inclination towards it? Then, if homosexuality is a developmental disorder, people are not to be encouraged to practise it.”

In ihren Interpretationen der Bibel haben einige Bischöfe auf die Erkenntnis hingewiesen, dass heute weitaus mehr über Homosexualität bekannt ist als zur Zeit, als die Bibel geschrieben wurde. Das ist wahr: Wir wissen, dass es sich um eine Störung der psychosexuellen Entwicklung handelt. Einerseits wurden bei Alkoholismus zugrundeliegende genetische Anfälligkeit, schädliche Umweltfaktoren und Verhaltensmuster festgestellt; andererseits besteht ein Zusammenhang zwischen einer Neigung zu Kriminalität und Aufmerksamkeitsdefizitstörungen. Sollte Kriminalität erlaubt sein, wenn eine Person eine ausgeprägte Neigung dazu hat? Wenn Homosexualität also eine Entwicklungsstörung ist, sollen Menschen nicht ermutigt werden, sie auszuleben.

(08.08.2026)

Das Beitragsbild wurde von der Redaktion unter Verwendung der KI ChatGPT gestaltet.

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