SELK-Synode beschließt Einsetzung von zwei Kommissionen zur Frage der Frauenordination
Fulda, 20. September 2025 – Die Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hat am Samstag mit einer Mehrheit von 43 Ja-Stimmen (bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung) einen Beschluss zur Weiterarbeit in der Frage der Frauenordination gefasst. Mit großer Mehrheit setzte das Gremium zwei parallel zueinander arbeitende Synodalkommissionen ein: eine „Einheitskommission“ und eine „Trennungskommission“.
Mit dem Beschluss knüpft die Synode an die Diskussionen der vergangenen Jahre an, die sich an der Einführung der Frauenordination in der SELK entzündet haben. Der 15. Allgemeine Pfarrkonvent (APK) hatte im Juni 2025 festgehalten, dass aktuell keine Strukturen vorstellbar seien, die eine teilweise Einführung der Frauenordination innerhalb der SELK ermöglichen könnten. Zudem hatte eine Mehrheit des APK aus theologischen Gründen ein gleichberechtigtes Nebeneinander der Befürwortung und Ablehnung der Frauenordination als nicht möglich bezeichnet.
Auftrag der Einheitskommission
Im Mittelpunkt des jetzt gefassten Beschlusses steht die Einsetzung einer Einheitskommission. Ihr erkenntnisleitendes Interesse ist die Bewahrung der kirchlichen Einheit der SELK. Dabei geht die Synode davon aus, dass die Kirche mit der Spannbreite der Positionen – Zustimmung und Ablehnung der Frauenordination – weiter gestaltet werden soll.
Die Kommission erhält den Auftrag, die Arbeit an den theologischen und praktischen Kernfragen der Debatte zu strukturieren, Gesprächsformate für Gemeinden und Pfarrkonvente zu entwickeln und Wege für ein respektvolles Miteinander von Gemeinden unterschiedlicher Positionierungen vorzuschlagen. Dabei soll die Einheitskommission selbst keine konkreten Ordnungsänderungen erarbeiten, sondern das Wahrnehmen, Hören und Verstehen zwischen den unterschiedlichen Lagern fördern.
Weiteres Vorgehen
Parallel zur Einheitskommission setzt die Synode auch eine Trennungskommission ein, deren Aufgabe es ist, die rechtlichen und organisatorischen Fragen und Konsequenzen möglicher Trennungswege zu klären. Es soll insbesondere um die Möglichkeiten gehen, dass die SELK sich in zwei Kirchen trennt oder dass einzelne Gemeinden aus der SELK ausscheiden. Wie genau diese Optionen zu gestalten sind, bleibt im Beschluss der Synode offen, es wird jedoch etwa auf die Möglichkeit eines „Kirchenbundes“ als Nachfolgerin der aktuellen SELK verwiesen, die zwischenzeitlich als Antrag auf der Synode in der Diskussion war. Auch soll die Trennungskommission als Ansprechpartnerin für Kirchenleitung und Gemeinden fungieren – auch für solche Gemeinden, die sich mit dem Gedanken tragen, angesichts der mangelnden Veränderung in der Frage der Frauenordination die SELK zu verlassen.
Die Arbeit der Einheits- und Trennungskommission ist auf die laufende Synodalperiode begrenzt und soll bis zur konstituierenden Sitzung der 16. Kirchensynode abgeschlossen sein. Als Mitglieder der Einheitskommission wurden von der Synode gewählt: Friederike Bock, Propst Stefan Dittmer, Dr. Thomas Förster, Pfarrer Manfred Holst, Angelika Krieser, Pfarrer Benjamin Rehr. Als Mitglieder der Trennungskommission wurden von der Synode gewählt: Pfarrer Johannes Heicke, Harald Schäfer, Propst Jörg Ackermann, Florian Joseph, Andreas Schilowsky, Pfarrer Mark Megel.
Mit diesem Schritt hat die Kirchensynode ein deutliches Signal gesetzt: Die Frage der Frauenordination bleibt eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre in der SELK. Es wird versucht, den Gesprächsprozess in geordnete Bahnen zu lenken und den innerkirchlichen Zusammenhalt als Möglichkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Zugleich werden konkrete Möglichkeiten einer Trennung erarbeitet.
(ms)
20.09.2025
Hier der Wortlaut des Beschlusses (Leitantrag 483):
Als Leitantrag schlägt die Synodalkommission der Kirchensynode zur Beschlussfassung vor:
Die Kirchensynode setzt zwei Synodalkommissionen ein:
A – Einheitskommission
B – Trennungskommission
A.: Einheitskommission
1. Für die synodale Weiterarbeit in dieser Synodalperiode ist die kirchliche Einheit der SELK nach theologischen und organisatorischen Gesichtspunkten das erkenntnis- und handlungsleitende Interesse. Dieses erkenntnisleitende Interesse geht von der Voraussetzung aus, dass die Kirchensynode der Ansicht ist, dass die SELK mit den Lehrmeinungen der Ablehnung und der Zustimmung zur Frauenordination bei vorhandener Lehrentscheidung (Art. 7(2) GO) zu gestalten ist.
2. Die Kirchensynode konzipiert die gemeinsame Weiterarbeit unter den durch den 15. APK getroffenen Feststellungen, dass für die Mehrheit der Mitglieder des APK „aktuell lebbare Strukturen für die Einführung der Ordination von Frauen nicht vorstellbar sind, wenn dieser Dienst nur in einem Teil der Gemeinden der SELK möglich ist“ und aktuell von einer Mehrheit des APK „aus theologischen Gründen ein gleichberechtigtes Nebeneinander der Praxis der Ordination von Frauen und der Ablehnung dieser Praxis in der SELK für nicht möglich“ gehalten wird. Den jeweiligen Positionen soll „geschwisterliches Miteinander, Respekt für ihre Position und Hörbereitschaft für ihre Anliegen“ zugesichert werden.
3. Dazu setzt die Kirchensynode eine Synodalkommission ein,
– welche die Weiterarbeit an den Kernfragen[1] der Debatte um die Frauenordination für die Pfarrkonvente strukturiert;
– welche die den verschiedenen Positionierungen zugrundeliegenden Befürchtungen oder positive Erwartungen thematisiert und in Gesprächsformaten für Gemeinden und Pfarrkonvente aufbereitet, um das gegenseitige Wahrnehmen, Hören und Verstehen zu fördern [2];
– welche Vorschläge erarbeitet, das Zusammenleben der Gemeinden unterschiedlicher
Positionierung zu gestalten;
– zu deren Aufgaben es nicht gehört, Ordnungsänderungen vorzuschlagen, um ein offenes Gespräch zu ermöglichen;
– die mit der Arbeit bis zur konstituierenden Sitzung der 16. Kirchensynode beauftragt wird;
– die aus N.N., (…) und N.N. gebildet wird.
B.: Trennungskommission
Die Synode setzt eine Synodalkommission zur Bearbeitung von rechtlichen und organisatorischen Fragen und Konsequenzen möglicher Trennungswege ein.
Zu bearbeitende Optionen[3] sind:
– Trennung in zwei Kirchen
– Ausscheiden von einzelnen Gemeinden aus der SELK
Die Synodalkommission fungiert als Ansprechpartner für Kirchenleitung und Gemeinden.
Ein Ergebnisbericht der Synodalkommission soll auf der konstituierenden Sitzung der 16. Kirchensynode vorgestellt werden.
Die Kommission besteht aus N.N. (…), N.N.
Der Ausschuss sieht damit die folgenden Anträge als erledigt an:
– 426-428
– 460-462
– 470
– 470.01
– 471
– 475
– 475.01
– 475.02
– 475.03
– 476
– 477
– 480
[1] U.a. Beschreibung der hermeneutischen Weichenstellungen, die uns zu unterschiedlichen Wahrnehmungen des
Schriftbefundes führen | Darstellung der unterschiedlichen Argumentationsmuster im Blick auf die behauptete Bekenntnisrelevanz der Frage nach der Ordination von Frauen.
[2] Dabei soll der Bericht der SynKoSze Beachtung finden.
[3] Vgl. Anträge 470.01; 471

Danke für die schnelle und gute Berichterstattung von dem, für mein Befinden, zentralen Beschluss der heute abgeschlossenen Sitzung der 15. Kirchensynode.
Von Donnerstag bis heute war ich als Gast anwesend und habe die konzentrierte Arbeit vieler Synodaler zu einer Fülle von sehr gegensätzlichen Anträgen zum Thema Frauenordination in unserer Kirche miterlebt. Danke an alle Synodalen, das Präsidium, Protokollierende, Technik etc.. Und danke auch, dass wir als Gäste die Arbeit verfolgen durften.
Das Präsidium der Synode hatte die Anträge, die an die Kirchensynode gerichtet worden waren in vier „Themenkomplexe“ zusammengestellt. Zu dem Themenkomplex Frauenordination (FO) arbeiteten am Donnerstagabend nach Abendbrot und Andacht alle Synodalen in sechs Arbeitsgruppen. Nicht wenige Arbeitsgruppen kamen zu gleichen oder sehr ähnlichen Ergebnissen. Aus diesen Arbeiten und der Vorarbeit von Dr. Elke Hildebrandt sind am Freitag zwei weitere Antragsvorschläge als mögliche Leitanträge an die Synode gerichtet worden.
Die Synode hat daraufhin einen Arbeitsausschuss damit beauftragt bis zum Samstagmorgen einen Leitantrag zu entwickeln. Ziel eines Leitantrages ist es tragfähige Antragsinhalte so zusammenzufassen, dass dieser zustimmungsfähig ist. Andernfalls müsste über jeden einzelnen Antrag abgestimmt werden. Zu diesem Zweck hat der Ausschuss im Anschluss an Abendessen und Andacht in einer Nachtschicht um Formulierungen gerungen. Parallel wurden nach dem Abendessen die Anträge aus den anderen Themenkomplexen zur Aussprache und Abstimmung gebracht.
Der hier beschriebene Antrag wurde heute im Plenum vorgestellt und nach einer kurzen Pause konnten die Synodalen Ihre Standpunkte und Fragen vortragen. Nach einer langen Reihe von Wortmeldungen wurde über den Antrag in geheimer Wahl abgestimmt.
Den Kommissionen wünsche ich eine gute Arbeitsatmosphäre und konstruktive Rückmeldungen aus den Gemeinden. Zum Thema FO braucht es baldmöglichst tragfähige Wege, damit wir uns wieder auf unsere eigentlichen Aufgaben in den Gemeinden, der Diakonie und der Mission konzentrieren können.
Brechen wir also auf zu einer neuen SELK, in der das Kreuz im Mittelpunkt steht.
Solveig Schnaudt
Vielen Dank für die klare Zusammenfassung, lieber ms! 😃
Zwei kleine Anmerkungen dazu:
– Die Abstimmung über den Leitantrag erfolgte auf Anregung eines Synodalen per Stimmzettel, also geheim. In Anbetracht des ebenso richtungsweisenden wie sensiblen Antragsinhalts war dieses Vorgehen vernünftig, auch wenn nach den der Abstimmung vorangehenden Voten eher eine breite Zustimmung zu erwarten war.
– Die Einheitskommission wird auf der Basis des ersten Teils des im Sommer gefassten APK-Beschlusses arbeiten: Ihr handlungsleitendes Interesse ist demnach die Einheit der Kirche, die allerdings nach derzeitiger Erkenntnis nur durch Festhalten an GO 7,2 zu bewahren ist.
Vielen Dank für den ausgewogenen und sachgemäßen Bericht, Herr Sommer!
Ich möchte nur hinzufügen, was auch an verschiedenen Wortmeldungen auf der Synode (u.a. von Bischof Voigt) klar wurde: Es wird darauf hinauslaufen, dass die Einheitskommission unter der Voraussetzung arbeitet, dass Einheit nur möglich ist, wenn die Frauenordination nicht eingeführt wird. Das liegt zum einen daran, dass für die Gegner der FO die Einführung zur Aufhebung der Kirchengemeinschaft führen würde und andererseits es auch einige FO-Befürworter gibt, für die ein Zusammenbleiben nur bei Einführung der FO möglich ist. Jetzt will ich Sie aber zukünftig in Ruhe lassen und nicht weiter nerven.