Die Lage ist ernst für die SELK – wie können Gemeinden den dringend benötigten Veränderungsprozess stärken? Am vergangenen Dienstag wurde in einer Online-Informationsveranstaltung ein Baustein dazu vorgestellt. Am Ende des Beitrags findet sich eine frei verwendbare Kurzfassung für Gemeindebriefe und -newsletter.
Unter dem Titel „Verantwortung und Verlässlichkeit“ hatte der Verein Aufbruch SELK e. V. am 10. Februar zu einer digitalen Informations- und Gesprächsveranstaltung eingeladen. Im Mittelpunkt stand ein Antragsentwurf, mit dem SELK-Gemeinden ihre finanzielle Zusage für die Allgemeine Kirchenkasse (AKK) ab 2027 unter einen inhaltlichen Vorbehalt stellen können. 43 Personen nahmen am Austausch im Zoomraum teil, im öffentlich zugänglichen Livestream verfolgten durchschnittlich rund 20 weitere Interessierte den Informationsteil.
Zu Beginn stellte die Erste Sprecherin Solveig Schnaudt (Brunsbrock) Ziele und Arbeitsweise des Vereins vor, der sich für Dialog, Transparenz und Beteiligung von Gemeinden in kirchlichen Entscheidungsprozessen einsetzt. Ein geistlicher Impuls griff den Zusammenhang von christlicher Solidarität, verantwortlichem Umgang mit Geld und kirchlicher Gerechtigkeit auf und stellte die Frage, wie finanzielle Entscheidungen Ausdruck gelebter Gemeinschaft sein können.
In einem einleitenden Beitrag verwies Michael Sommer (Balhorn) auf anhaltende Mitgliederrückgänge in der SELK. Dabei sei der seit Jahren ungelöste Konflikt um die Frauenordination ein Faktor, der zu Austritten und zu einer sinkenden Zahlungsbereitschaft der Kirchglieder beitrage. In immer mehr Gemeinden reduzierten Gemeindeglieder ihre Beiträge, setzten Zahlungen aus oder bestimmten sie ausschließlich für lokale Zwecke. Daraus ergebe sich die Frage, wie das solidarische Finanzierungssystem langfristig gesichert werden könne und wie Gemeinden ihre Verantwortung gegenüber der Gesamtkirche wahrnehmen.
Im Zentrum des Abends stand die Präsentation des Antragsentwurfs durch Dr. Elke Hildebrandt (Konstanz). Der Vorschlag sieht vor, die reguläre Umlagezusage für das Jahr 2027 grundsätzlich zu geben, sie jedoch an Bedingungen zu knüpfen: Entweder müsse die Einheitskommission einen für unterschiedliche theologische Positionen tragfähigen Weg – etwa mit begrenzter Möglichkeit zur Frauenordination – vorlegen, oder die Trennungskommission ein einvernehmliches Szenario für strukturelle Veränderungen erarbeiten. In beiden Fällen soll die Kirchensynode 2027 darüber entscheiden und damit einen Veränderungsprozess einleiten.
Die Initiatorinnen und Initiatoren betonten, dass der Vorbehalt nicht als Zahlungsstopp gedacht sei. Vielmehr solle er Gemeinden ermutigen, ihre finanzielle Zusage zunächst aufrechtzuerhalten und zugleich ein konstruktives Signal an Kirchenleitung und Synode zu senden. Die Arbeit der Kommissionen, so die klare Botschaft des Antrags, ist essenziell für die Zukunft der Kirche – auch in finanzieller Hinsicht. Der Antrag wurde bereits in zwei Gemeindeversammlungen der SELK beschlossen und liegt in zahlreichen weiteren als Beratungsgegenstand vor.
Thomas Hartung (Frankfurt am Main) erläuterte hierauf die Grundlagen der kirchlichen Haushaltsplanung. Umlagezusagen an die Allgemeinde Kirchenkasse (AKK) für ein Haushaltsjahr würden jeweils im Vorjahr gemeldet und bildeten eine wichtige Grundlage für die im Herbst stattfindende Planung des nächsten Haushaltsjahres (Hier die in der Präsentation erwähnten Flyer der Kirche zum Kirchbeitrag und zur Haushaltsplanung). Sollten Zusagen deutlich sinken, müssten gegebenenfalls Maßnahmen wie das Aussetzen von Stellenneubesetzungen oder Einsparungen in einzelnen Haushaltsbereichen geprüft werden. Renten- und Pensionszahlungen seien rechtlich gebunden und nicht kurzfristig veränderbar, während andere Ausgabenbereiche wie die Gehälter der Hauptamtlichen ggf. angepasst werden müssten.
Im zweiten Veranstaltungsteil wurden die praktischen Auswirkungen möglicher Zusageänderungen diskutiert, insbesondere im Blick auf Pfarrstellen, Altersversorgung und langfristige Finanzplanung. Vertreterinnen und Vertreter des Vereins unterstrichen, dass der Antrag gerade dazu beitragen solle, kurzfristige und unkoordinierte Beitragskürzungen zu vermeiden und stattdessen einen transparenten Kommunikationsprozess zwischen Gemeinden und kirchlichen Gremien zu fördern.
Der Austausch war von einer offenen und konstruktiven Gesprächsatmosphäre geprägt. Zahlreiche Beiträge würdigten den Versuch, finanzielle Verantwortung, Lebens- und Glaubenswirklichkeit in den Gemeinden und notwendige Veränderungsprozesse der Kirche miteinander zu verbinden. Zugleich wurden Fragen zu möglichen Auswirkungen und zum weiteren Verfahren gestellt. Es wurde eneut darauf hingewiesen, dass mit dem Antrag keine direkte Kürzung von Umlagebeiträgen verbunden ist, sondern ein Hinweis für die Finanzplanung, dass die Gemeinden ihre Beiträge unter einen Vorbehalt stellen. Insgesamt wurde der Antrag im Kreis der Teilnehmenden positiv aufgenommen.
Zum Abschluss kündigten die Organisierenden an, die Antragsvorlagen und Begleitmaterialien öffentlich zugänglich zu machen, damit Gemeinden sie prüfen und gegebenenfalls in ihre Entscheidungsprozesse einbringen können (s.u.). Ziel sei ein breiter Dialog bis zur Kirchensynode 2027, in dem Gemeinden ihre Erwartungen und Perspektiven frühzeitig und transparent in die kirchliche Diskussion einbringen. Die Veranstaltung wurde mit einem Gebet beschlossen.
(ms)
13.02.2026
Materialien:
– Antragsvorlage „AKK Vorbehalt für Gemeinden“
– Textvorlage für Schreiben einzelner Gemeindeglieder an ihren Kirchenvorstand
– Powerpointpräsentation der Veranstaltung
– Zu den Karten und Materialien des Infotags „Wohin geht die SELK?“ am 17.01. in Kassel
– Flyer der Kirche zum Kirchbeitrag und zur Haushaltsplanung
Der erste Teil der Veranstaltung, der der Informationsvermittlung diente, kann über folgenden Livestream nachgeschaut werden:
Die folgende Kurzfassung des Berichts kann frei für Gemeindebriefe und -newsletter genutzt werden:
Der Verein „Aufbruch SELK e. V.“ hat in einer digitalen Informationsveranstaltung am 10.02.2026 einen Antrag vorgestellt, der SELK-Gemeinden neue Handlungsmöglichkeiten bei ihren finanziellen Zusagen an die Allgemeine Kirchenkasse (AKK) eröffnen soll. Ziel des Vorschlags ist es, Gemeinden zu befähigen, ihre Umlagezusage für das Haushaltsjahr 2027 grundsätzlich beizubehalten, diese jedoch unter einen inhaltlichen Vorbehalt zu stellen.
Konkret sieht der Antrag vor, dass die finanzielle Zusage der Gemeinden davon abhängig gemacht wird, ob bis zur Kirchensynode 2027 wesentliche Schritte in den dringend notwendigen kirchlichen Veränderungsprozessen erreicht werden. Entweder soll die Einheitskommission einen für unterschiedliche theologische Positionen tragfähigen Lösungsweg – beispielsweise mit begrenzten Möglichkeiten zur Frauenordination – vorlegen, oder die Trennungskommission ein konkrete Wege für strukturelle Veränderungen erarbeiten. Über entsprechende Ergebnisse soll die Synode 2027 entscheiden und damit einen verbindlichen Veränderungsprozess einleiten.
Die Initiatorinnen und Initiatoren betonen, dass der Antrag ausdrücklich keinen Zahlungsstopp oder eine unmittelbare Beitragskürzung vorsieht. Vielmehr soll er Gemeinden ermutigen, ihre finanzielle Verantwortung weiterhin wahrzunehmen und zugleich ein konstruktives Signal an Kirchenleitung und Synode senden, dass strukturelle und inhaltliche Klärungen für die langfristige Stabilität der Kirche – auch finanziell – notwendig sind.
Der Antrag wurde bereits in ersten Gemeinden beschlossen und liegt in weiteren Gemeinden zur Beratung vor. Begleitmaterialien und Vorlagen sind unter https://frauenordination.de/materialien-aufbruch-selk verfügbar, um einen breiten Dialog innerhalb der SELK bis zur Synode 2027 zu fördern und Gemeinden eine frühzeitige Beteiligung an den anstehenden Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.
(ms, 14.02.2026)

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