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Die SELK zwischen gestern und morgen: Das Antragspaket Frauenordination auf dem APK

Der von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten für die kommende Sitzung des APK erarbeitete Leitantrag wurde auf Bezirkssynoden der SELK von Pröpsten und Superintendenten vorgestellt. Damit ist der Text, obwohl er für die nicht-öffentliche Sitzung des APKs bestimmt ist, kirchenöffentlich bekannt. Angesichts des für die Zukunft der SELK überragenden Interesses der Kirchenöffentlichkeit an diesem Papier machen wir den Wortlaut hier verfügbar. Im Folgenden ein Überblick über die umfangreiche Beratungsgrundlage.

Hauptantrag: Festhalten am Männeramt und geordneter Ausstieg für Andersdenkende

Der Leitantrag stellt als „Ergebnis der Gespräche über den Atlas Frauenordination“ fest, dass Zustimmung zur und Ablehnung der Frauenordination „nicht gleichberechtigt in der Kirche vertreten werden können“. Das Predigtamt in der SELK soll weiterhin ausschließlich Männern vorbehalten bleiben, Artikel 7(2) der Grundordnung der SELK bleibt unverändert in Kraft.

Gemeinden, die diese Position theologisch nicht mittragen können und den Dienst von Frauen im Predigtamt für legitim halten, sollen die Möglichkeit erhalten, zusammen mit ihren Pfarrern geregelt aus der SELK auszuscheiden. Dabei sollen rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, etwa in Bezug auf Versorgungslasten für emeritierte Pfarrer, Verwaltung, Körperschaftsrechte und Ausbildungskooperationen. Ziel sei es, eine geordnete Trennung zu ermöglichen, ohne die Betroffenen ins kirchliche Chaos zu stürzen.

Hilfsantrag: Raum für beide Positionen innerhalb der SELK

Falls der Hauptantrag keine Mehrheit findet, wird ein Hilfsantrag zur Abstimmung gebracht, der eine Kompromisslösung anbietet. Es wird anerkannt, dass sowohl die Ablehnung als auch die Zustimmung zur Frauenordination als mit der Heiligen Schrift vereinbar gedeutet werden können. Auf Grund dieser doppelten theologisch verantwortbaren Lesart werden beide Positionen innerhalb der SELK gleichberechtigt zugelassen.

Dementsprechend wird die Kirchensynode gebeten, rechtliche Regelungen zu schaffen, die es Gemeinden ermöglichen, dauerhaft entweder nur Männer oder auch Frauen zum Predigtamt zu berufen – je nach eigener theologischer Überzeugung. Voraussetzung hierfür wäre eine Änderung der Grundordnung durch die Kirchensynode, um die strukturellen Grundlagen für ein solches Miteinander zu schaffen. Auch hier wird als flankierende Maßnahme ein geordneter Austritt für Gemeinden vorgesehen, die mit der angestrebten Regelung nicht leben können.

Der Folgeantrag: Weiterarbeit und theologische Reflexion – mit oder ohne Moratorium

Unabhängig davon, ob Haupt- oder Hilfsantrag angenommen wird, sieht ein Folgeantrag vor, den theologischen Gesprächsprozess weiterzuführen. Unter dem Titel „Weiterarbeit an den theologischen Themen“ erkennt der Antrag zunächst die Spannungen in der Kirche an – nicht nur im Blick auf die Frauenordination, sondern auch in Bezug auf grundlegende Fragen des Schriftverständnisses, kirchlicher Praxis, gesellschaftlicher Veränderung und ethischer Orientierung.

Der Folgeantrag enthält zwei Teile:

 A: Im Falle der Annahme von Haupt- oder Hilfsantrag wird eine „BEtA-Kommission“ (Beschreibung der Einheit, theologischen Begründung und notwendigen Abgrenzung) eingerichtet. Diese soll in den kommenden vier Jahren Thesen erarbeiten, die eine theologische Grundlegung für das Miteinander innerhalb der SELK formulieren.

B: Sollte hingegen weder Haupt- noch Hilfsantrag angenommen werden, sieht der Folgeantrag vor, dass der APK sich in der Frage der Frauenordination für 20 Jahre theologisch der Stimme enthalten würde. Das Gremium würde auf seine „theologische Entscheidungsaufgabe“ verzichten, um Gottes Wirken Raum zu geben.

(ms)
27.05.2025

1 Gedanke zu „Die SELK zwischen gestern und morgen: Das Antragspaket Frauenordination auf dem APK“

  1. Mich erschreckt die Radikalität des Antrags, dass er mit dem Hauptantrag gleich mal den „Worst Case“ einer Trennung billigend in Kauf zu nehmen scheint (?). Im Sinne der Einheit der Kirche wäre es wünschenswert gewesen, den Hilfsantrag an die erste Stelle zu setzen.

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