Der Pfarrkonvent des Kirchenbezirks Rheinland-Westfalen tagte am 29.01.2025 in der Erlöserkirchgemeinde in Düsseldorf. Neben einem Referat zum Thema „Depression und Suizidalität“ standen die Vorbereitungen zu Kirchenbezirkssynode und Allgemeinem Pfarrkonvent im Mittelpunkt der Beratungen.
Superintendent Michael Otto und Pfarrer Hinrich Schorling stellten einen Antrag an die im Juni stattfindenden Tagung des APK vor. Der Antragstext lautet wörtlich: „Der 15. APK 2025 möge beschließen: Eine Ergänzung von Art 7 (2) GO: ‚Dieses Amt kann nur Männern übertragen werden‘ durch Art 7 (3) GO: ‚Dieses Amt kann auch einer Frau übertragen werden, wenn deren Tätigkeit allein in Gemeinden / Pfarrbezirken erfolgt, die der Frauenordination ausdrücklich zugestimmt haben‘ widerspricht nicht dem Bekenntnisstand der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche.“ Nach einer intensiven Beratung wurde der Antrag mehrheitlich verabschiedet und wird nun dem Allgemeinen Pfarrkonvent als Beratungsgegenstand zugehen.
Mit seinem Antrag bezieht sich der Bezirkspfarrkonvent Rheinland-Westfalen auf eine Feststellung der Kirchenleitung vom 04. September 2024, „dass der Allgemeine Pfarrkonvent (APK) der SELK im Juni 2025 zur Lehrfrage, ob eine Frau zum Amt der Kirche ordiniert werden kann, berät und entscheidet, um diese dann ggf. der 15. Kirchensynode im September 2025 zur Bestätigung vorzulegen.“ [1] Der nun gestellte Antrag schafft die Grundlage für eine solche Beratung und Entscheidung. Ausdrücklich wird im Antrag auch das Anliegen der Kirchenleitung unterstützt, einer weiteren Polarisierung der Kirche entgegenzuwirken und konstruktiv an der Frage der Frauenordination weiterzuarbeiten.
Gleichzeitig bezieht sich der Antrag auf eine Bitte der 14. Kirchensynode aus dem Jahr 2019 an den Allgemeinen Pfarrkonvent, die im Antrag formulierte Frage zu beantworten. Diese war vom APK in seiner letzten Sitzung 2022 zwar bearbeitet, aber nicht entschieden worden. Die von der 15. Kirchensynode eingesetzte Synodalkommission „Szenarien – Ordination von Frauen“ formulierte in ihrem Zwischenbericht von 2024 die Erkenntnis, dass sie ihrem Auftrag nur dann weiter nachkommen kann, wenn der APK eine Entscheidung dazu trifft, ob die Lehrfrage über die Zulässigkeit der Ordination von Frauen Bekenntnisrang hat bzw. kirchentrennend ist.
(MS)
10.02.2025
[1] Text aus selk_aktuell vom 04. September 2024:
Polarisierung vermeiden und Aufruf zur Fürbitte
Die Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wendet sich mit folgendem Beschluss zum Thema der Ordination von Frauen an die SELK-Gemeinden:
1. Die Kirchenleitung stellt für sich fest, dass der Allgemeine Pfarrkonvent (APK) der SELK im Juni 2025 zur Lehrfrage, ob eine Frau zum Amt der Kirche ordiniert werden kann, berät und entscheidet, um diese dann ggf. der 15. Kirchensynode im September 2025 zur Bestätigung vorzulegen.
2. Die Kirchenleitung gibt über SELK_news den Pfarrern und Gemeinden diese Feststellung weiter und bittet die Pfarrer, die Gemeinden in geeigneter Form zu informieren und ggf. den Sachverhalt zu erklären.
3. Die Kirchenleitung bittet die Pfarrer und Gemeinden von allen Maßnahmen, die die Polarisierung in der Frage der Ordination von Frauen befördern und nicht der kirchlichen Einheit dienen, abzusehen und öffentliche Stellungnahmen und Meinungsumfragen zu unterlassen, um den kirchlichen Gremien die Ruhe und die Zeit zu einer Entscheidung und Bestätigung zu geben.
4. Die Kirchenleitung ruft die Gemeinden zur persönlichen und gottesdienstlichen Fürbitte auf, die die Einheit der Kirche in der Wahrheit und in der Liebe zum Inhalt hat.
Abbildung: S. 24 des „Atlas Frauenordination“ (Foto MS)

Vielen Dank an den Pfarrkonvent von Rheinland-Westfalen für diesen Antrag und die Initiative!
Ich freue mich über den Mut diesen Antrag zu stellen und bete inständig um Erkenntnis dass die Zulässigkeit der Ordination von Frauen KEINEN Bekenntnisrang hat bzw. NICHT kirchentrennend ist.
Ich hoffe auch dass der Mut besteht eine Entscheidung zu treffen die ggf die gleiche Reaktion der ILC zur Folge hat wie die Australische Luth.Kirche erfahren hat.
Ich freue mich sehr über den Antrag des Pfarrkonvents Rheinland-Westfalen. Ich fühle mich dadurch auch unterstützt, die bisherigen Dienste der Frauen in Gottesdiensten zu schützen, weil ich in meiner Braunschweiger SELK-Gemeinde erlebe, dass sogar der Dienst von Frauen als Lektorinnen zum Teil infrage gestellt wird.
Es ist gut, dass dieser Antrag an den APK gestellt ist. Danke.
Allerdings war GO 7(2) noch nie Bekenntnisstand. Sonst hätten alle Pfarrer, die diesen Artikel ablehnen, im Rahmen eines Lehrbeanstandungsverfahrens entlassen werden müssen. Das ist aber nie geschehen. Im Gegenteil: Dem einzigen, der wegen dieser Sache gegen sich selbst ein Verfahren in Gang gesetzt hatte (Prof. Dr. Volker Stolle), wurde mitgeteilt, dass er das nicht selbst tun könne (vgl. https://mitten-aus-der-selk.de/wp-content/uploads/2024/10/Stolle-HartungKlaen-I.pdf).
Insofern wäre es eine Änderung des Bekenntnisses, wenn GO 7(2) in den Bekenntnisstand erhoben werden sollte. Das aber ist nach GO 25(9b) nicht möglich: „Der Bekenntnisstand der Kirche kann durch Beschluss der Kirchensynode nicht verändert werden. Beschlüsse, welche der Heiligen Schrift und dem Bekenntnis der Kirche widersprechen, sind ungültig.“
Seit über 50 Jahren beschäftige ich mich theologisch mit der Frage, ob Frauen zum Hirtenamt der Kirche ordiniert werden können. Dabei habe ich mich gründlich mit den relevanten Aussagen der Bibel sowie allen Pro- und Contra-Argumenten beschäftigt. Mein Fazit: Wenn man das Zeugnis der Heiligen Schrift als normativ für Lehre und Praxis der Kirche gelten lässt, dann soll dieses geistliche Leitungsamt nach Gottes zeitlos gültigem Willen Männern vorbehalten bleiben. Wie aus der Dokumentation im Atlas Frauenordination S. 36f hervorgeht, ist die Frage der Frauenordination in unserer Kirche auch unzweifelhaft eine Lehrfrage. Deshalb bedaure ich es, dass Anträge wie dieser zur Abstimmung gestellt werden. Es kann doch nicht sein, dass wir per Mehrheitsbeschluss entscheiden wollen, ob wir künftig (mindestens teilweise) gegen Gottes Willen verstoßen. Im Übrigen hat es ähnliche Anträge an den Allgemeinen Pfarrkonvent der SELK bereits 1973, 1997, 2001, 2009 und 2013 gegeben; jedesmal wurde der bestehende Artikel 7.2 der Grundordnung von Pfarrkonvent und Kirchensynode bestätigt. Wenn nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass die Grundordnung in diesem Punkt irrt, sollte man an ihr in der bestehenden Form festhalten und nicht immer wieder mit neuen Anträgen daran zu rütteln suchen.
Lieber Matthias,
wenn es nicht sein kann, dass wir per Mehrheitsbeschluss entscheiden wollen, ob wir künftig (mindestens teilweise) gegen Gottes Willen verstoßen, dann frage ich Dich, wie es dann aber sein kann, dass eine Minderheit an Theologen behauptet, die allein selig machende Auslegung der Bibel zu wissen bzw. gefunden zu haben. Alle unsere Pastoren der SELK haben das gleiche Studium an gleichen/ähnlichen Hochschulen mit der gleichen Bibel bei tlw. den gleichen Professoren und Dozenten absolviert, und nur eine ausgewählte Schar hat den rechten, von Gott gegebenen Durchblick erhalten??? Könnte es nicht sein, dass die Bibel aus verschiedenen Gründen durchaus einen Interpretations-Spielraum lässt, um dann wiederum auf den eigentlichen Kern der biblischen Aussage und des Christlichen Glaubens zu kommen, nämlich dass Gott die Menschen liebt und für sie seinen Sohn Jesus Christus gegeben hat, damit alle, die an glauben…
Alles andere verhilft uns weder Segen noch zum ewigen Leben!
Ich wünsche Dir Gottes Segen.
Lieber Hartmut!
Weil Du öffentlich auf meinen Kommentar eingegangen bist, möchte ich auch öffentlich antworten und ein paar Dinge klarstellen.
1. „Allein selig machend“ sind nicht bestimmte Auslegungen der Bibel, sondern der Glaube an den Gottessohn, unsern Herrn und Erlöser Jesus Christus. Er will und kann uns trotz möglicher Sünden und Irrtümer selig machen.
2. Dieser Glaube und die Liebe zu Christus drängen uns, mit größter Sorgfalt nach seinem Willen für unser Leben sowie auch für seine Kirche zu fragen und diesen dann auch, so gut es uns möglich ist, umzusetzen.
3. Ich gestehe zu, dass ich mich bei aller theologischen Gründlichkeit in der zur Debatte stehenden Frage irren kann. Dann aber wäre es fair, wenn mir irgendjemand zeigte, an welchem Punkt ich denn die Bibel falsch verstehe oder wo ich falsche Schlussfolgerungen aus ihr ziehe. Ich habe mich stets offen zu Wort gemeldet mit meiner Sicht der Dinge, nicht zuletzt auch in längeren theologischen Aufsätzen. Keiner der Amtsbrüder, die die Frauenordination befürworten, ist jedoch darauf eingegangen in einer Weise, dass er gesagt oder geschrieben hätte: „Matthias, an diesem oder jenen Punkt ist deine Argumentation nicht stichhaltig.“ Insofern halte ich meine Auslegung und Sicht nach wie vor für richtig und zutreffend – einschließlich der Erkenntnis, dass wir in dieser Frage keinen exegetischen Spielraum haben, sondern dass Gottes Wort hier ganz klar und zwingend richtungsweisend ist.
4. Wenn Mehrheiten bei der Erkenntnis von Gottes Willen wirklich eine Rolle spielten (was ich allerdings für falsch halte), dann müsste berücksichtigt werden, dass die allermeisten Kirchen, mit denen wir in Kirchengemeinschaft stehen, dieselbe Lehrentscheidung getroffen haben, wie sie in unserer Kirche gilt. Auch die Mehrheit der Christen in der Welt gehört Kirchen an, die keine Frauen ordinieren. Und blickt man auf die ganze Christenheit der letzten zwei Jahrtausende zurück, dann hält nur eine winzige Minderheit die Ordinationen von Frauen für gottgewollt – und das interessanterweise auch nur in einem geistigen Umfeld, dass von der Ideologie des Feminismus geprägt ist.
Mein Wunsch wäre es, dass wir in unserer Kirche weiter im Gespräch bleiben über diese Frage und noch gründlicher herauszufinden versuchen, warum wir dasselbe Wort Gottes so verschieden verstehen.
Sehr geehrter Herr Krieser,
vielen Dank für Ihre Kommentare. Ich erlaube mir, auf Ihre Antwort einzugehen, obwohl sie an Hartmut Schmedt gerichtet war. Was Sie schreiben, kann ich gut nachvollziehen und bin dankbar für Ihre Sachlichkeit. Ich denke, dass wir uns in Punkt eins und zwei innerhalb unserer Kirche einig sind. Was unser Bibelverständnis in Bezug auf die Ordination von Frauen betrifft, sind wir uns nicht einig. Aber das ist natürlich nicht die einzige theologische Frage, zu der es unterschiedliche Meinungen geben kann. Was schließlich die Frage betrifft, ob Mehrheiten bei der Erkenntnis von Gottes Willen eine Rolle spielen, so ist dies auch in unserer Kirche eine Realität, denn Entscheidungen, auch zu Lehrfragen, werden sowohl in der Kirchensynode als auch dem Allgemeinen Pfarrrkonvent mit Hilfe von Abstimmungen herbeigeführt.
Ich möchte aber auf einen Punkt eingehen, den Sie unter 3. ansprechen, nämlich dass niemals jemand auf Ihre theologischen Aufsätze mit Einwänden reagiert habe. Wenn dem so ist, und ich habe keinen Grund an Ihrer Darstellung zu zweifeln, dann möchte ich Sie herzlich zu einem öffentlichen Gespräch einladen, in dem wir grundsätzliche Fragen und Einwände zur Frauenordination kontrovers diskutieren. Denn selbstverständlich werden Ihnen die umfassende Argumentation für die Ordination von Frauen und das damit einhergehende Bibelverständnis bewusst sein, die auch in unserer Kirche immer wieder vorgetragen und nicht zuletzt im „Atlas Frauenordination“ dokumentiert wurden. Insofern wäre es von großem Interesse zu erfahren, weshalb diese Ihrem Verständnis nicht widersprechen oder Ihrer Ansicht nach unrichtig sind. Als SELKis, die die Frauenordination befürworten, wären wir sehr dankbar für einen sachlichen, nachvollziehbaren öffentlichen Austausch, der leider trotz intensiver Bemühung in den letzten Jahren kaum einmal zustande gekommen ist.
Herzliche Grüße
Michael Sommer