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Gemeinschaft ermöglichen

Einige Gemeindeglieder der Soltauer Zionsgemeinde nehmen nicht am Abendmahl teil, weil es für sie gesundheitliche Hindernisse gibt oder ihnen der Genuss von Alkohol widerstrebt. Unserer Gemeinde ist es ein großes Anliegen, Barrieren abzubauen und diesen Gemeindegliedern eine Teilnahme am Abendmahl zu ermöglichen. Die Gemeinde sah die Not Einzelner und suchte nach einer pragmatischen Lösung für dieses Problem. Dabei war es uns wichtig, dass alle beim Abendmahl „essen und trinken“, wie es im Evangelium heißt. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass das Angebot, nur das Brot zu empfangen, nicht ausreichend war.

Auf Gemeindeversammlungen wurde dieses Thema besprochen und von einer gemeindeinternen Arbeitsgruppe (AG), zu der auch ein Pastor in Ruhe gehörte, eingehend beraten. Am 2.11.2025 stellte die AG ihr Ergebnis vor. Im Protokoll heißt es: „Wichtig ist die Hinwendung zum Nächsten. Das ‚Gewächs des Weinstocks‘ bietet heute Raum für Wein und Traubensaft.“

Anschließend blieb ausreichend Zeit, sich untereinander in der Gemeinde auszutauschen bis am 22.03.2026 auf der Gemeindeversammlung der einstimmige Beschluss gefasst wurde, Traubensaft zusätzlich zu Brot und Wein beim Abendmahl zu reichen für Menschen, denen es aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, Alkohol zu trinken. Der Verzehr von Traubensaft beim Abendmahl ist ausdrücklich für eine bestimmte Personengruppe gedacht. Dieser Beschluss wurde als gemeindeinterne Lösung angesehen, Auswirkungen auf eine allgemeine Regelung für die gesamte Kirche waren nicht beabsichtigt.

Die Salemsgemeinde Tarmstedt hatte am 8.02.2026 auch den Beschluss gefasst, Traubensaft beim Abendmahl zu reichen, allerdings nicht einstimmig. Tarmstedter Gemeindeglieder wandten sich an den Superintendenten und die Kirchenleitung, weil sie mit dem Gemeindebeschluss nicht einverstanden waren.

Daraufhin gab es ein Gespräch zwischen Vertretern und Vertreterinnen der beiden Gemeinden und dem Bischof, bei dem pragmatische Lösungen für das Problem gesucht wurden. Diese Lösungen erwiesen sich nicht als zielführend und wurden von den Vorständen, den Gemeinden und auch der Kirchenleitung abgelehnt.

Die Kirchenleitung beauftragte den Bischof, einen “Offenen Brief“ an die beiden Gemeinden zu schreiben. Ausdrücklich zeigt der Bischof in seinem Brief vom 24.04.2026 Verständnis und Respekt für das Anliegen, den „geistlichen Zusammenhalt“ innerhalb der Gemeinden zu stärken. Es wird allerdings nicht weiter darauf eingegangen, wie das in der Praxis umgesetzt werden kann.

In seinem Brief bittet der Bischof eindringlich, die gefassten Beschlüsse nicht umzusetzen. Er verweist auf die Lebensordnung der SELK* hin, in der ausgeführt wird, dass „Christen, die aus gesundheitlichen … Gründen auf einen Teil des Abendmahles verzichten müssen, die Gewissheit haben [können], das ganze Heil zu empfangen“ und spricht vom „gewiesenen Weg“ Brot und Wein zu verzehren. Außerdem führt er die kirchlichen Ordnungen an, etwa die Agende, in der die Verwendung von Traubensaft beim Abendmahl nicht genannt wird. Die Kirchenleitung strebe eine „gesamtkirchliche Klärung“ durch die entsprechenden Gremien an, angefangen bei Pfarrkonventen und bei der Kirchensynode.

Der Brief des Bischofs löste in beiden Gemeinden große Enttäuschung und Unverständnis aus.

Schon das Gespräch des Bischofs mit Gemeindevertretern im März hatte deutlich gezeigt, dass es zwei sehr unterschiedliche Herangehensweisen an das Thema gibt und der Gebrauch von Traubensaft beim Abendmahl unterschiedlich bewertet wird. Die Gemeinden leitet der Gedanke, vor Ort Menschen, mit denen wir zum Gottesdienst gehen, die Teilnahme am Abendmahl zu ermöglichen. Auf der anderen Seite steht die Absicht, sich so dicht wie möglich an die Einsetzungsworte Jesu zu halten. Diese Anliegen sind beiden Seiten wichtig, werden jedoch unterschiedlich gewichtet.

Die Vorstände antworteten in Ihrem Brief vom 26.05.2026 nach Rücksprache mit ihren Gemeinden auf den „Offenen Brief“ der Kirchenleitung und drücken ihr Bedauern und ihre Bestürzung aus. Sie stellen ausdrücklich fest, dass die gefassten Beschlüsse ihre Gültigkeit behalten und folgen der Bitte der Kirchenleitung unter Protest, diese Beschlüsse nicht umzusetzen. Sie stellen fest, dass durch die Bitte der Kirchenleitung, Menschen, die beim Abendmahl keinen Wein verzehren wollen oder können, die „vollständige Teilhabe“ verwehrt wird.

Die mögliche Praxis nach der Lebensordnung Menschen, die keinen Alkohol verzehren können oder wollen, nur das Brot zu reichen, führt dazu, dass diese Personen sich ausgeschlossen fühlen und auf die Teilnahme ganz verzichten.

Die Vorstände betonen, dass sie eine pragmatische zeitnahe Lösung suchen, die es Menschen ermöglicht in ihrer Not, am Abendmahl teilzunehmen. Eine gesamtkirchliche Klärung wird nicht angestrebt, da die Praxis zeigt, dass dieser Prozess nicht zielführend ist, zu endlosen Schleifen in den kirchlichen Gremien führt und für die Gemeindepraxis keine zufriedenstellenden Ergebnisse bringt.

Es wird in den Gemeinden nach konkreten Lösungen in einer seelsorgerlichen Notsituation gesucht. Im Gespräch mit dem Bischof im März wurde nach einem lebensnahen Kompromiss gesucht, weil die Not der Menschen erkannt worden war.  Die Lebensordnung spricht vom „gewiesenen Weg“ und eröffnet damit einen Raum für eine Ausnahmeregelung für Personen, die Alkohol nicht vertragen oder nicht trinken möchten. Die Vorstände und Gemeinden setzen sich dafür ein, in diesem Notfall eine Ausnahmeregelung zu treffen.

(mr)
​​​​​​​29.05.2026

* siehe: Lutherische Orientierung, Heft 6, Mit Christus leben – Eine ev. luth. Wegweisung, S. 20/ 21, abrufbar unter http://www.selk.de/download/Lutherische_Orientierung6.pdf

Das Beitragsbild wurde von der Redaktion unter Verwendung der KI ChatGPT erstellt.

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