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Gemeinschaft ermöglichen

Einige Gemeindeglieder der Soltauer Zionsgemeinde nehmen nicht am Abendmahl teil, weil es für sie gesundheitliche Hindernisse gibt oder ihnen der Genuss von Alkohol widerstrebt. Unserer Gemeinde ist es ein großes Anliegen, Barrieren abzubauen und diesen Gemeindegliedern eine Teilnahme am Abendmahl zu ermöglichen. Die Gemeinde sah die Not Einzelner und suchte nach einer pragmatischen Lösung für dieses Problem. Dabei war es uns wichtig, dass alle beim Abendmahl „essen und trinken“, wie es im Evangelium heißt. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass das Angebot, nur das Brot zu empfangen, nicht ausreichend war.

Auf Gemeindeversammlungen wurde dieses Thema besprochen und von einer gemeindeinternen Arbeitsgruppe (AG), zu der auch ein Pastor in Ruhe gehörte, eingehend beraten. Am 2.11.2025 stellte die AG ihr Ergebnis vor. Im Protokoll heißt es: „Wichtig ist die Hinwendung zum Nächsten. Das ‚Gewächs des Weinstocks‘ bietet heute Raum für Wein und Traubensaft.“

Anschließend blieb ausreichend Zeit, sich untereinander in der Gemeinde auszutauschen bis am 22.03.2026 auf der Gemeindeversammlung der einstimmige Beschluss gefasst wurde, Traubensaft zusätzlich zu Brot und Wein beim Abendmahl zu reichen für Menschen, denen es aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, Alkohol zu trinken. Der Verzehr von Traubensaft beim Abendmahl ist ausdrücklich für eine bestimmte Personengruppe gedacht. Dieser Beschluss wurde als gemeindeinterne Lösung angesehen, Auswirkungen auf eine allgemeine Regelung für die gesamte Kirche waren nicht beabsichtigt.

Die Salemsgemeinde Tarmstedt hatte am 8.02.2026 auch den Beschluss gefasst, Traubensaft beim Abendmahl zu reichen, allerdings nicht einstimmig. Tarmstedter Gemeindeglieder wandten sich an den Superintendenten und die Kirchenleitung, weil sie mit dem Gemeindebeschluss nicht einverstanden waren.

Daraufhin gab es ein Gespräch zwischen Vertretern und Vertreterinnen der beiden Gemeinden und dem Bischof, bei dem pragmatische Lösungen für das Problem gesucht wurden. Diese Lösungen erwiesen sich nicht als zielführend und wurden von den Vorständen, den Gemeinden und auch der Kirchenleitung abgelehnt.

Die Kirchenleitung beauftragte den Bischof, einen “Offenen Brief“ an die beiden Gemeinden zu schreiben. Ausdrücklich zeigt der Bischof in seinem Brief vom 24.04.2026 Verständnis und Respekt für das Anliegen, den „geistlichen Zusammenhalt“ innerhalb der Gemeinden zu stärken. Es wird allerdings nicht weiter darauf eingegangen, wie das in der Praxis umgesetzt werden kann.

In seinem Brief bittet der Bischof eindringlich, die gefassten Beschlüsse nicht umzusetzen. Er verweist auf die Lebensordnung der SELK* hin, in der ausgeführt wird, dass „Christen, die aus gesundheitlichen … Gründen auf einen Teil des Abendmahles verzichten müssen, die Gewissheit haben [können], das ganze Heil zu empfangen“ und spricht vom „gewiesenen Weg“ Brot und Wein zu verzehren. Außerdem führt er die kirchlichen Ordnungen an, etwa die Agende, in der die Verwendung von Traubensaft beim Abendmahl nicht genannt wird. Die Kirchenleitung strebe eine „gesamtkirchliche Klärung“ durch die entsprechenden Gremien an, angefangen bei Pfarrkonventen und bei der Kirchensynode.

Der Brief des Bischofs löste in beiden Gemeinden große Enttäuschung und Unverständnis aus.

Schon das Gespräch des Bischofs mit Gemeindevertretern im März hatte deutlich gezeigt, dass es zwei sehr unterschiedliche Herangehensweisen an das Thema gibt und der Gebrauch von Traubensaft beim Abendmahl unterschiedlich bewertet wird. Die Gemeinden leitet der Gedanke, vor Ort Menschen, mit denen wir zum Gottesdienst gehen, die Teilnahme am Abendmahl zu ermöglichen. Auf der anderen Seite steht die Absicht, sich so dicht wie möglich an die Einsetzungsworte Jesu zu halten. Diese Anliegen sind beiden Seiten wichtig, werden jedoch unterschiedlich gewichtet.

Die Vorstände antworteten in Ihrem Brief vom 26.05.2026 nach Rücksprache mit ihren Gemeinden auf den „Offenen Brief“ der Kirchenleitung und drücken ihr Bedauern und ihre Bestürzung aus. Sie stellen ausdrücklich fest, dass die gefassten Beschlüsse ihre Gültigkeit behalten und folgen der Bitte der Kirchenleitung unter Protest, diese Beschlüsse nicht umzusetzen. Sie stellen fest, dass durch die Bitte der Kirchenleitung, Menschen, die beim Abendmahl keinen Wein verzehren wollen oder können, die „vollständige Teilhabe“ verwehrt wird.

Die mögliche Praxis nach der Lebensordnung Menschen, die keinen Alkohol verzehren können oder wollen, nur das Brot zu reichen, führt dazu, dass diese Personen sich ausgeschlossen fühlen und auf die Teilnahme ganz verzichten.

Die Vorstände betonen, dass sie eine pragmatische zeitnahe Lösung suchen, die es Menschen ermöglicht in ihrer Not, am Abendmahl teilzunehmen. Eine gesamtkirchliche Klärung wird nicht angestrebt, da die Praxis zeigt, dass dieser Prozess nicht zielführend ist, zu endlosen Schleifen in den kirchlichen Gremien führt und für die Gemeindepraxis keine zufriedenstellenden Ergebnisse bringt.

Es wird in den Gemeinden nach konkreten Lösungen in einer seelsorgerlichen Notsituation gesucht. Im Gespräch mit dem Bischof im März wurde nach einem lebensnahen Kompromiss gesucht, weil die Not der Menschen erkannt worden war.  Die Lebensordnung spricht vom „gewiesenen Weg“ und eröffnet damit einen Raum für eine Ausnahmeregelung für Personen, die Alkohol nicht vertragen oder nicht trinken möchten. Die Vorstände und Gemeinden setzen sich dafür ein, in diesem Notfall eine Ausnahmeregelung zu treffen.

(mr)
​​​​​​​29.05.2026

* siehe: Lutherische Orientierung, Heft 6, Mit Christus leben – Eine ev. luth. Wegweisung, S. 20/ 21, abrufbar unter http://www.selk.de/download/Lutherische_Orientierung6.pdf

Das Beitragsbild wurde von der Redaktion unter Verwendung der KI ChatGPT erstellt.

12 Kommentare zu „Gemeinschaft ermöglichen“

  1. Ich finde es sehr bedauerlich, dass der Bischof euren vorgeschlagenen Weg nicht mitgehen kann und euch bittet diesen Beschluss nicht umzusetzen.
    In Klein Süstedt hat schon vor ca. 40 Jahren der damalige Pastor auch zusätzlich einen kleinen Kelch mit Traubensaft auf den Altar gestellt weil sein Vikar wohl alkoholkrank war.
    Das wurde der Gemeinde erklärt und das lief ohne Probleme.

  2. Vielen Dank für die Einblicke in diese Thematik, von der ich sonst nur am Rande erfahren habe. Ein Punkt ist mir jedoch noch unklar geblieben:
    Ich frage mich was mögliche Motive sind auf der Seite derjenigen, die keinen Alkohol trinken wollen? Es müssten ja schon einschlägige Gründe vorliegen, den Wein, den Christus mir reicht, abzulehnen.

    1. Hallo Herr Röhrs,
      ja es ist schade, dass über viele Thematiken nur wenig oder gar nicht berichtet wird. Ja, es wird sogar kaum darüber geredet – weil – irgendwie ist man scheinbar unnnormal oder hat komische Ideen oder wird von der Seite angeguckt… – Da duckt man sich lieber und sagt nichts mehr… – und schon liegt da der Mantel des Schweigens…
      Sie fragen nach möglichen Motiven von Menschen, die keinen Alkohol trinken wollen. Ich würde sagen das ist ganz einfach: Alkohol ist ein Nervengift und ich finde es sehr vernünftig, wenn jemand keinen Alkohol trinken möchte. Es will ja auch nicht jeder rauchen. Das ist auch gut!
      Ja, Christus spricht von Wein, aber ebenso von der Frucht des Weinstocks. Und das kann genauso der Traubensaft sein (aus dem später ggf. Wein wird).
      Und wenn man unsere Theologen fragt: Da gibt es wieder mehrere Meinungen, aber – studiert haben sie alle das gleiche – vielleicht haben einfach beide Recht und beides geht 😉
      Schöne Grüße
      Hartmut Schmedt

    2. Weiter so, Brüder und Schwestern! Erst wenn Kantor UND Küster sich im Hohen C versuchen, geht die Capri-Sonne der Gerechtigkeit für alle auf. Aber bevor die Kirchenleitung begreift, dass der Reformstau unsere Kirche saft- und kraftlos macht, wird wohl noch die ein oder andere Traube zur Rosine werden.

      Noch ein Wort der Kritik: Wirklich betroffen macht mich, dass hier niemand an die unzähligen Hydrophobiker zu denken scheint, die durch den lieblosen Biblizismus unserer Pfarrer vom Sakrament der Taufe abgehalten werden. Bitte setzt Euch das Thema auch noch auf die Agenda.

  3. Sehr geehrter Herr Röhrs, ich glaube es ist unerheblich ,welche Gründe vorliegen warum Gemeindeglieder keinen Wein zu sich nehmen möchten.
    Hier geht es um gelebte Christliche Gemeinschaft !
    Es spricht auch nichts dagegen Traubensaft zu segnen.
    Unser Herr Jesus Christus ist für uns alle gestorben, also kann eine Gemeinde auch im Christlichen Glauben damit leben das zwei Kelche gesegnet werden.
    Denn wenn einer für alle können alle für einen ein Opfer bringen.
    In meinen Augen wäre das gelebte Christliche Nächstenliebe.

  4. Auch Traubensaft kann Alkohol enthalten, 0,2 VOL. % sind möglich. Traubensaft kann alkoholreicher sein als andere Fruchtsäfte, da auf der Oberfläche der Trauben eine natürliche Hefeschicht liegt. Auch in naturtrüben Fruchtsäften findet sich mehr Alkohol, weil die nicht abgefilterten Fruchtteile einen Nährboden für die Hefen bilden, die Alkohol produzieren.
    Also wäre auch Traubensaft für trockene Alkoholiker problematisch. Dann könnte man auch alkoholfreien Wein verwenden, der zwar auch Restakohol enthalten kann, aber grundsätzlich dem biblischen Anspruch eigentlich genügen sollte.

  5. Für viele Menschen in der SELK ist das Eintauchen der Hostie in den Kelch (Intinctio) ein gangbarer Kompromiss: Bei dieser Methode wird vom Körper nur eine äußerst geringe Menge Alkohol aufgenommen. Ich erlebe sonntäglich etliche Menschen um mich herum, die diese Methode praktizieren.
    Trockene Alkoholiker haben mitunter kein Problem, den Abendmahlswein zu trinken, weil dies eine völlig andere und damit „ungefährliche“ Situation darstellt. Wer ängstlich ist, kann sich aber stattdessen mit dem Kelch segnen lassen – genau wie die Kinder und ungetaufte Erwachsene, die noch nicht zum Heiligen Abendmahl zugelassen sind und trotzdem mit in die Gemeinschaft hineingenommen werden.
    Wir können nicht sicher sein, ob das Heilige Abendmahl in der Urchristenheit gelegentlich auch mit Traubensaft gefeiert wurde: In einem heißen Land ohne Kühlschrank verdirbt frisch gepresster Saft sehr schnell. Von daher ist auszugehen, dass sich im Kelch Wein befunden hat.
    Was kommt als Nächstes in der SELK? Dass eine Gemeinde beschließt, künftig nur noch Saft statt Wein beim Heiligen Mahl zu verwenden?

  6. Nachtrag: Wir dürfen bei allem nicht vergessen, dass es sich bei dem Wein im Kelch vorrangig um das Blut Christi handelt – und nicht vorrangig um ein „Nervengift“, auch wenn beim Genuss im Alltag durchaus Vorsicht geboten ist. Wenn nicht ganz schwere Bedenken dagegen sprechen, sollte also die ganze zum Abendmahl zugelassene Gemeinde aus diesem Kelch trinken bzw. durch Eintauchen wenigstens einen kleinen Teil aufnehmen.
    Hilfreich und tröstlich ist in diesem Zusammenhang für mich der dritte Vers aus ELKG 547, „Was Gott tut, das ist wohlgetan“:
    Was Gott tut, das ist wohlgetan,
    er wird mich wohl bedenken;
    er als mein Arzt und Wundermann
    wird mir nicht Gift einschenken
    für Arzenei;
    Gott ist getreu,
    drum will ich auf ihn bauen
    und seiner Güte trauen.

    1. Liebe Frau Krieser, vielleicht sollten Sie sich einmal intensiv mit dem Thema Alkoholismus befassen.
      Jeder Therapeut wird Ihnen erklären können, dass unter Umständen schon die geringste Menge oder auch nur der Geschmack zu einem Rückfall führen kann.
      Ich verstehe nicht, wie man über solch ein Thema überhaupt diskutieren kann. Oder ist es so wie bei dem Thema Frauenordination das am besten alles so bleibt wie es immer war?
      Ich wäre dafür, dass die Gemeinden eigenständig darüber entscheiden, wie sie es handhaben möchten.
      In meiner Welt spricht nichts gegen einen kleinen Kelch mit gesegnetem Traubensaft.
      Über einen Austausch zu dem Thema mit ihnen würde ich mich sehr freuen.

  7. Lieber Herr Knöchel,
    ich kann hier nur den Erfahrungsschatz anderer Menschen weitergeben, der – wie ich oben schon schrieb – individuell verschieden ist: Was der eine vermag, kann der andere nicht unbedingt. Es ist sicherlich auch ein Wunder Gottes, wenn ein trockener Alkoholiker den Abendmahlswein zu sich nehmen kann, aber bei sonstigen Gelegenheiten strikt verzichtet.

  8. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass etwa in der Gemeinde Balhorn bis in die 1980er Jahre hinein echtes, von einer örtlichen Bäckerei nur zu diesem Zweck gebackenes, Brot und keine Oblaten beim Abendmahl verwendet wurden. Es hat viele Menschen in der Gemeinde geschmerzt, dass eine jahrhundertealte Tradition mit der Einführung der Oblaten einfach so abgeschafft wurde. Natürlich besteht eine Oblate aus Getreidemehl, aber das Brot, das Jesus mit seinen Jüngern am Sederabend geteilt hat, dürfte deutlich anders zubereitet worden sein, anders ausgesehen haben und über den Geschmack reden wir besser nicht. Wann ist ein Brot ein Brot? Ich frage das nicht aus Provokation oder um zu verunsichern, sondern damit wir uns klar werden, worüber wir sprechen: Was wir heute beim Abendmahl teilen, Oblaten und Wein, hat nur eine vage Ähnlichkeit mit dem, was Jesus vor zweitausend Jahren unter den Begriffen „Brot und Wein“ verstand. Frau Krieser hat selbstverständlich absolut Recht, wenn sie schreibt, dass diese Lebensmittel für uns zu Leib und Blut Christi werden – darauf kommt es an. Wieviel Prozent Alkohol die Flüssigkeit enthält, die in das Blut Christi verwandelt wird, war zu Jesu Zeiten Glückssache. Ich finde es absurd, dass wir darüber diskutieren, anstatt einfach so zu verfahren, dass wir möglichst nah am Gebot unseres Herrn bleiben und gleichzeitig eine einfache pragmatische Lösung mit einem kleinen zusätzlichen Kelch Traubensaft für die anbieten, die auf diese Weise auch am Mahl des Herren Teil nehmen können. Denn wenn jemand etwa alkoholkrank ist und Wein nicht trinken kann, wohl aber Traubensaft, dann können wir das einfach so akzeptieren. Es kommt hier auf den Menschen und seine Bedürfnisse an.

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