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Kirchenleitung reagiert auf AKK-Vorbehalte – Gesprächsangebot und offene Fragen

Mit zwei Schreiben haben sich Kirchenleitung, Kollegium der Superintendenten und die Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen (SynKoHaFi) Anfang Juli an die Gemeinden der SELK gewandt. Ein Brief richtet sich an Gemeinden, die ihre Umlagezusage für 2027 verbindlich abgegeben haben, der andere an Gemeinden, die ihre Zusage nach entsprechendem Beschluss ihrer Gemeindeversammlungen unter einen Vorbehalt gestellt haben. Hintergrund dieses „AKK-Vorbehalts“ ist die Sorge der betreffenden Gemeinden, ihren finanziellen Verpflichtungen angesichts von Austritten und zurückgehaltenen Kirchbeiträgen nicht nachkommen zu können.

Im Schreiben an die Gemeinden mit verbindlicher Umlagezusage (hier zum Download) danken die Verfasser*innen ausdrücklich für deren Verlässlichkeit. Zugleich betonen sie, finanzielle Mittel dürften nicht als Druckmittel in theologischen Auseinandersetzungen eingesetzt werden. Gleichzeitig versichern sie, die Anliegen der Gemeinden mit Vorbehalt wahrzunehmen und das Gespräch mit ihnen zu suchen.

Der Brief an die Vorbehaltsgemeinden (hier zum Download) verweist ausführlich auf die gemeinsame Verantwortung für die Finanzierung der Kirche. Er warnt vor erheblichen Folgen für den Haushalt und die Gehaltszahlungen kirchlicher Mitarbeitender und bittet die Gemeinden eindringlich, ihre Beschlüsse zu überdenken. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass die Kirchensynode 2027 nach Auffassung der Kirchenleitung keine rechtsgültige Entscheidung über die Frauenordination treffen könne. Superintendenten und Pröpste werden gebeten, das Gespräch mit den betroffenen Gemeinden zu suchen.

SELK-Gemeinden, die ihre Zusage an die Allgemeine Kirchenkasse für 2027 unter einen Vorbehalt gestellt haben, stellen sich angesichts dieser Schreiben verschiedene Fragen: So begründet die Kirchenleitung ihre Ablehnung der Vorbehalte unter anderem mit der Aussage, die Kirchensynode könne 2027 keine Änderung von Artikel 7(2) der Grundordnung beschließen. Diese Einschätzung erscheint erläuterungsbedürftig. Schließlich wurde bereits auf der Kirchensynode 2015 über einen Antrag zur Änderung eben dieses Artikels abgestimmt – der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Haben sich die Ordnungen unserer Kirche diesbezüglich seitdem geändert?

Auch die im Schreiben genannte Zahl einer möglichen Gehaltskürzung von 25 Prozent wirft Fragen auf. Aus den bisher bekannt gewordenen Vorbehaltsbeschlüssen lässt sich eine derart drastische Finanzierungslücke nicht nachvollziehen. Eine transparente Herleitung dieser Berechnung und grundlegende Informationen zu den kirchlichen Finanzen könnten helfen, die Größenordnung besser einzuordnen.

Zentral stellt sich die Frage, ob das eigentliche Anliegen des AKK-Vorbehalts bei den Verfasser*innen der Schreiben angekommen ist. Die Ursache für die drohende finanzielle Krise der SELK, nämlich Austritte und Einbehalt von Kirchbeiträgen, weil Kirchglieder sich mit ihren Anliegen nicht gesehen fühlen und die Frage der Frauenordination stagniert, bleibt unerwähnt. Diese Sorge der Gemeinden um die Zukunft des solidarischen Finanzierungsprinzips als „Ausübung finanziellen Drucks“ zu bezeichnen, erscheint problematisch.

Die Tatsache, dass alle Kirchglieder und Gremien der SELK gemeinsam für die Kirche verantwortlich sind, hat aus Sicht der Vorbehaltsgemeinden sowohl eine finanzielle als auch eine inhaltliche Dimension. Wird das von den Verfasser*innen der Briefe auch so wahrgenommen? Wie kann diese gemeinsame Verantwortung künftig besser gestaltet werden? Die vergangenen Jahre haben bei nicht wenigen Gemeindegliedern den Eindruck hinterlassen, dass Gemeinden zwar finanziell funktionieren sollen, ihre Anliegen und Bedürfnisse jedoch keinen Einfluss auf das Handeln der Kirchenleitung haben. Wenn die Kirchenleitung nun Gespräche ankündigt, bietet sich die Chance, über den konkreten Anlass hinaus zu fragen, wie Beteiligung, Transparenz und gemeinsame Entscheidungsprozesse künftig so gestaltet werden können, dass Gemeinden sich tatsächlich als Mitgestalterinnen der Kirche erleben. Denn nur wenn finanzielle Solidarität und inhaltliche Mitverantwortung einander entsprechen, kann das Vertrauen wachsen, auf das die SELK langfristig angewiesen ist.

(ms)
28.07.2026

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