Habt ihr schon mal einen Antrag an die Kirchensynode der SELK gestellt? Wahrscheinlich eher nicht, oder? Dabei ist das nicht schwer, und es ist wichtig, dass wir alle uns an den Entscheidungsprozessen unserer Kirche beteiligen und damit auskennen. Michael Sommer (Gemeinde Balhorn) hat eine „Grundinformation“ für das Erstellen von Anträgen an die Kirchensynode zusammengestellt: Anträge an die Kirchensynode der SELK – Grundinformation.
Es geht in diesem Leitfaden zum Beispiel darum, wer eigentlich Anträge an die Kirchensynode stellen darf, welche Form sie haben müssen und um welche Themen es gehen kann. Dabei wird stets auf die entsprechenden Stellen in der Grundordnung der SELK bzw. der Geschäftsordnung der Kirchensynode verwiesen, um die Aussagen zu belegen. An einigen Stellen geht der Text in Form von Exkursen etwas in die Tiefe, z.B. wenn es um das Thema „Abgrenzung der Aufgaben von Allgemeinem Pfarrkonvent und Kirchensynode“ geht – seit vielen Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema in der SELK. Der Text wurde von erfahrenen Synodalen auf sachliche Richtigkeit überprüft, dennoch ist es natürlich möglich, dass sich Irrtümer eingeschlichen haben bzw. etwas ergänzt werden kann oder sollte. Entsprechende Hinweise werden gern in eine Neufassung eingearbeitet und sollen an michael.sommer@frauenordination.de gerichtet werden.
(ms)
10.05.2025

