Zahlreiche Gemeinden beschließen Antrag „AKK Vorbehalt“ und fordern Veränderung in Sachen Frauenordination
SELK-Gemeinden sind es gewohnt, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wir sind keine große Kirche und haben über die Pastoralpersonen hinaus nur wenige Hauptamtliche – das Tagesgeschäft tragen vor allem auch die vielen Ehrenamtlichen in jeder unserer Gemeinden. Das ist anstrengend, aber auch schön, weil es auf diese Weise selbstverständlich ist, dass jede und jeder solidarisch Verantwortung für die Kirche übernimmt. Diese starke ehrenamtliche Partizipation, d.h. Teilhabe, wünschen sich viele andere Kirchen, sie hält unsere Kirche am Laufen. Nun bedeutet Teilhabe nicht nur, dass sehr viele Gemeindeglieder Zeit, Energie und Geld in ihre Kirche stecken, sondern auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Dieser Aspekt der Teilhabe jedoch läuft seit vielen Jahren immer unbefriedigender, weil die Macht in der SELK sehr ungleich verteilt ist. In allen kirchenleitenden Gremien (Kirchensynode, Kirchenleitung und Allgemeinem Pfarrkonvent) sind die Pastoralpersonen überrepräsentiert oder allein vertreten. Deshalb ist es möglich, dass eine relativ kleine Gruppe innerhalb der Kirche Veränderungen blockiert, die wir alle brauchen, nämlich in Bezug auf die Frauenordination und das Abgleiten unserer Kirche in Biblizismus und Fundamentalismus. Mehr und mehr nehmen die Gemeinden der SELK nun wahr, dass sie auch in dieser Sache selbst tätig werden und Verantwortung übernehmen müssen, um die Zukunft unserer Kirche zu sichern.
Es war für kaum jemanden eine Überraschung, dass die große Mehrheit der Gemeinden, die sich 2023/2024 auf Aufforderung der von der 15. Kirchensynode eingesetzten Synodalkommission „Szenarien“ zum Stand der Diskussion geäußert haben, für die Einführung der Frauenordination in der SELK sind.[1] Für die Basis unserer Kirche ist seit Jahren klar: Wir brauchen die Frauenordination, sowohl praktisch (wir haben viel zu wenig Pastoralnachwuchs) als auch inhaltlich (wir wollen eine Anerkennung der Offenheit und Vielfalt unserer Kirche statt mehr Fundamentalismus und Biblizismus).
Leider nehmen die kirchenleitenden Gremien das dringende Anliegen der kirchlichen Basis in dieser Sache bisher nicht auf. Der 15. Allgemeine Pfarrkonvent signalisierte auf seiner Sitzung 2025 keine Kompromissbereitschaft in Sachen Frauenordination, die Tagung der 15. Kirchensynode 2025 beschloss zwei extreme und sich widersprechende Zukunftspfade (Einheit ohne Veränderung als Mandat für die „Einheitskommission“ vs. Vorbereitung für Trennung von Gemeinden bzw. der Kirche als Mandat für die „Trennungskommission“).
Diese Situation ist aus Sicht vieler Kirchglieder bemerkenswert, denn die SELK steckt in einer finanziellen Krise. Schon seit Jahren übersteigen die Ausgaben die Einnahmen und die Kirche verliert kontinuierlich zahlende Kirchglieder. Nicht zuletzt deswegen, weil Gemeinden und einzelne SELKis sich nicht mehr gesehen und bewusst ignoriert fühlen – gerade in Sachen Frauenordination. Immer mehr Menschen, die ihre Kirche eigentlich lieben und sich ihr verbunden fühlen, kürzen ihre Kirchbeiträge, stellen sie ein oder treten gleich ganz aus der Kirche aus.
Die mangelnde Veränderungsbereitschaft der kirchenleitenden Gremien hat also ernste Konsequenzen. Sie gefährdet das solidarische Finanzierungsprinzip der SELK und damit die Gehälter und Ruhegelder unserer Pastoralpersonen. Vor diesem Hintergrund entstand Anfang des Jahres der Impuls, einen Antrag für Gemeindeversammlungen zu gestalten, der genau dieses Thema aufgreift und als Votum der Gemeinden an die kirchenleitenden Gremien verdeutlicht. Der Verein „Aufbruch SELK“ erarbeitete daraufhin den Antrag „AKK-Vorbehalt“, mit dessen Hilfe SELK-Gemeinden ihre finanzielle Zusage für die Allgemeine Kirchenkasse (AKK) ab 2027 unter einen inhaltlichen Vorbehalt stellen können. Weitere Informationen zum Antrag sowie der Antragstext sind hier zu finden.
Mittlerweile wurde der Antrag in der ursprünglichen oder angepassten Formen von vielen Gemeindeversammlungen behandelt. In mindestens 19 SELK-Gemeinden (die insgesamt über 15% der Kirchglieder der SELK umfassen) wurde der Antrag AKK-Vorbehalt angenommen. Weitere Gemeinden haben sich darauf verständigt, zunächst die Synodalsitzung 2026 abzuwarten, bevor sie weitere Beschlüsse in der Sache fassen.
Eines hat der Antrag jetzt schon erreicht: Viele Kirchglieder der SELK, die aus Frustration ihre Kirchbeiträge schon gekürzt oder eingestellt hatten, sind noch einmal ermutigt worden, weiter an die Zukunft unserer Kirche zu glauben und dabeizubleiben. Eine Gemeinde, die die Zahlungen an die Allgemeine Kirchenkasse sofort aussetzen wollte, entschied sich stattdessen auch, den Antrag „AKK-Vorbehalt“ zu beschließen.
Was heißt das nun konkret? Die Gemeinden, die den Antrag „AKK-Vorbehalt“ in ihren Gemeindeversammlungen beschlossen haben, richten einen dringenden Appell an die kirchenleitenden Gremien: Wir wollen zusammenbleiben, wir wollen die Solidarität in unserer Kirche bewahren – aber nehmt die Basis mit! Wir wollen die Frauenordination – findet eine Lösung. Wenn eure einzige Antwort ist: „Dann müsst ihr halt die Kirche verlassen“ (Trennung), dann wird das wahrscheinlich in vielen Fällen passieren und das wird massive finanzielle Konsequenzen für die Kirche haben. Wir wollen zusammenbleiben, aber das wird nur passieren, wenn es Veränderung gibt.
Eine Gemeinde, die den Antrag „AKK-Vorbehalt“ nicht beschlossen hat, ist die Immanuelsgemeinde in Stuttgart. Stattdessen hat sie einen anderen Weg gewählt, um die problematischen Beschlüsse der Synodalsitzung 2025 anzugehen. Auf einer Gemeindeversammlung am 15.03.2026 wurde in Stuttgart ohne Gegenstimmen ein von Sup. Scot Morrison eingebrachter Antrag an die Kirchensynode beschlossen[2], das Mandat der Einheitskommission zu verändern. Ziel des Antrags ist es, die Prämisse „‚Einheit nur ohne Frauenordination‘ ersatzlos zu streichen. Die Einheitskommission soll somit die Freiheit erhalten, die Einheit zu suchen, wo sie in unserer Kirche tatsächlich liegt. Ein ermutigender Schritt, der deutlich macht: Nur gemeinsam können wir die Zukunft unserer Kirche sichern.
ms
(20.04.2026)
Das Beitragsbild wurde von der Redaktion unter Zuhilfenahme der KI ChatGPT erstellt. Der Titel lautet: „Kirche entsteht von oben nach unten, aber sie wächst von unten nach oben.“
[1] Von ca. 160 Gemeinden der SELK gaben knapp 100 der Kommission Rückmeldung zur Frage der Frauenordination. Davon waren 74 Beschlüsse von Gemeindeversammlungen und 22 Voten von Kirchenvorständen. Die Art der Rückmeldung war nicht vorgegeben gewesen. Von den 22 Kirchenvorständen votierte keiner für die Frauenordination. Von den 74Gemeindeversammlungen sprach sich keine gegen die Frauenordination aus. Insgesamt sprachen sich 61 von 96 Gemeinden ausdrücklich für die Einführung der Frauenordination in der SELK aus.
[2] Der Antragstext lautet: „Die Kirchensynode ändert das Selbstverständnis und den Auftrag der Einheitskommission wie folgt: Im von der dritten Synodaltagung der 15. Kirchensynode der Selbstständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Fulda angenommenen Leitantrag 483 wird der Satz im Absatz A 1.: ‚Dieses erkenntnisleitende Interesse . . . zu gestalten ist.‘ gestrichen. Ebenso der ganze Absatz A 2.“
Zur Kenntnis der zitierte Text des Leitantrags 483 mit Streichungen wie beantragt:
A 1.: Für die synodale Weiterarbeit in dieser Synodalperiode ist die kirchliche Einheit der SELK nach theologischen und organisatorischen Gesichtspunkten das erkenntnis- und handlungsleitende Interesse. Dieses erkenntnisleitende Interesse geht von der Voraussetzung aus, dass die Kirchensynode der Ansicht ist, dass die SELK mit den Lehrmeinungen der Ablehnung und der Zustimmung zur Frauenordination bei vorhandener Lehrentscheidung (Art. 7(2) GO) zu gestalten ist.
A 2.: Die Kirchensynode konzipiert die gemeinsame Weiterarbeit unter den durch den 15. APK getroffenen Feststellungen, dass für die Mehrheit der Mitglieder des APK „aktuell lebbare Strukturen für die Einführung der Ordination von Frauen nicht vorstellbar sind, wenn dieser Dienst nur in einem Teil der Gemeinden der SELK möglich ist“ und aktuell von einer Mehrheit des APK „aus theologischen Gründen ein gleichberechtigtes Nebeneinander der Praxis der Ordination von Frauen und der Ablehnung dieser Praxis in der SELK für nicht möglich“ gehalten wird. Den jeweiligen Positionen soll „geschwisterliches Miteinander, Respekt für ihre Position und Hörbereitschaft für ihre Anliegen“ zugesichert werden.
A 23.: Dazu setzt die Kirchensynode eine Synodalkommission ein,…
