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Petition „Vielfalt jetzt – Pro Frauenordination“ mit breiter Zustimmung beendet

In der Zeit vom 31.07. bis 14.09.2025 haben 1.540 Kirchglieder* der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) die Petition „Vielfalt jetzt – Pro Frauenordination in der SELK“ unterzeichnet. Die Kirchglieder stammen aus 123 Gemeinden der SELK und sind davon überzeugt, dass neben Männern auch Frauen in der SELK die Ordination zum Amt der Kirche ermöglicht werden soll.

Vorangegangen war im Juni der 15. Allgemeine Pfarrkonvent (APK) der SELK, der sehr viele Befürworter der Frauenordination (FO) in der Kirche enttäuschte. So gab er z.B. keine theologische Begründung für die Ablehnung der Ordination von Frauen, obwohl das erbeten worden war. Auch wurde vom APK nicht geklärt, ob die Ablehnung der Frauenordination tatsächlich dem lutherischen Bekenntnis entspricht. Und schließlich wurden die vielen Voten aus den Gemeinden pro Frauenordination nicht angemessen berücksichtigt. Diese waren nach der Veröffentlichung des „Atlas Frauenordination“ auf Bitten der Synode abgegeben worden. In diesen Voten wurde übergreifend der hohe Wert der kirchlichen Einheit zum Ausdruck gebracht, zudem aber auch von 61 von 75 Gemeindeversammlungen für die Einführung der Ordination von Frauen votiert. Aus anderen Gemeinden gab es keine Reaktionen oder Kirchenvorstände lehnten das Verfahren ab bzw. trafen keine Entscheidung. Nur wenige Kirchenvorstände und keine Gemeindeversammlung haben sich explizit gegen die Ordination von Frauen ausgesprochen.

In der Petition wird u.a. gefordert, dass die Positionen Pro und Contra Frauenordination, die „derzeit nicht kirchentrennend sind“, dauerhaft gleichberechtigt in der SELK vertreten und kirchliche Praxis werden können. Auch sollten solche Pfarrbezirke Pfarrerinnen berufen dürfen, die sich mit der notwendigen Mehrheit dafür entscheiden. Dafür könnte die bevorstehende Kirchensynode den Weg öffnen. Außerdem werden von der Kirchenleitung konkrete und transparent zu kommunizierende Maßnahmen erbeten gegen die Infragestellung geltender Ordnungen zum Dienst von Frauen in unserer Kirche. Und schließlich wünschen sich die Unterzeichnenden, dass der Bischof entsprechend Art 19 (2) Grundordnung der ganzen Kirche dient, also seinen Dienst auch für die Befürworterinnen und Befürworter der Frauenordination versieht.

Die Ergebnisse der Petition wurden am 15.09.2025 an alle Mitglieder der Kirchenleitung, an alle Pfarrer und Pastoralreferentinnen sowie an alle Synodalen der in dieser Woche tagenden 15. Kirchensynode verschickt. Die Unterzeichnenden verbinden damit die dringende Bitte an die Entscheidungsträger/-innen: „Bitte beschreiten Sie auf der übermorgen beginnenden Sitzung der 15. Kirchensynode der SELK Wege, die BEIDEN Lehrmeinungen zur Frauenordination in unserer Kirche gerecht werden.“

Neben der Liste der Unterzeichnenden ist auch eine Zusammenfassung der Ergebnisse wie auch eine Übersicht über alle Voten und die vielen hundert Kommentare versandt worden, die z.T. sehr beeindruckend und bewegend sind. Eine Weitergabe der Namen der Unterzeichnenden an Dritte ist nicht gestattet, weil dafür keine Zustimmung vorliegt. Die Petition kann weiterhin online unter https://www.petitionen.com/vielfalt-jetzt-pro-fo eingesehen werden.

Johannes Dress
16.09.2025

*Im Versand an die Entscheidungsträger/-innen waren 1.543 Unterzeichnende aus SELK-Gemeinden genannt worden. Wir danken zwei Pfarrern unserer Kirche für den Hinweis auf insgesamt fünf mutmaßlich falsch zugeordnete Unterzeichnende. In drei dieser Fälle konnte die Zugehörigkeit nun geklärt werden, einmal zur Bethlehemsgemeinde Hannover, einmal zur Martin-Luther-Gemeinde Bad Schwartau und einmal zur mit der SELK verschwisterten Concordia-Gemeinde in Celle. Deren Gemeindeglieder werden in der Gesamtzahl von Unterzeichnenden nicht mitgezählt, sondern nur Kirchglieder der SELK. D.h. wer in der Petition keine Angabe zur Gemeindezugehörigkeit gemacht hat, wird auch nicht im Endergebnis erfasst.

Beitragsbild: Redaktion

4 Gedanken zu „Petition „Vielfalt jetzt – Pro Frauenordination“ mit breiter Zustimmung beendet“

  1. Die Petition fordert unter anderem: Die offizielle Lehrposition der SELK, dass Gott das kirchliche Hirtenamt nur Männern übertragen will, soll dauerhaft gleichberechtigt neben der gegenteiligen Lehrmeinung stehen, dass auch Frauen ordiniert werden können. Es ist erstaunlich, wie viele Glieder der SELK hier einen in der Geschichte der Kirche einmaligen Tabubruch fordern: Der Grundsatz, dass die Einheit der Lehre Grundlage der kirchlichen Einheit ist, soll aufgegeben werden! Die geforderte „Vielfalt“ ist also nichts anderes als der Lehrpluralismus bzw. Unionismus, dem sich die Väter und Mütter unserer Kirche aus Gewissensgründung einst verweigert haben.

  2. Guten Abend,

    wir können unseren Glauben in der SELK mit zwei Versionen deutlich unterschiedlichen des apostolischen GlaubensBEKENNTNISSES bekennen. In vielen Gemeinen dürfen Frauen das Evangelium lesen, in anderen leider nicht. Hier wird nie das Wort „Union“ genutzt. Jede Abweichung mit dem Begriff „Union“ zu fassen, würde eine so uniforme Kirche bedeuten, die kaum noch auf die Menschen vor Ort eingehen kann.
    Dass die Befürwortung der FO eine mögliche Lehrmeinung in der SELK ist, hat der APK 2009 festgestellt und das wurde bisher nicht berufen. Warum wir jetzt hier der Begriff „Union“ eingebracht und nicht seit 2009 in dieser Richtung argumentiert?

    Thomas Hartung

  3. Lieber Herr Hartung!
    Ihre Frage wird durch die Konkordienformel beantwortet, die zum Bekenntnisstand der SELK gehört und auf die alle Pfarrer der Kirche bei ihrer Ordination verpflichtet werden. Die Konkordienformel unterscheidet nämlich zwischen „Lehre“ (Fachbegriff: Dogma) und „Kirchengebräuchen“ (Fachbegriff: Adiaphora). Was Lehre ist, entscheiden nach der Konkordienformel die „prophetischen und apostolischen Schriften Altes und Neues Testamentes“ (Epitome, Summarischer Begriff); davon abgeleitet ist der 1. Artikel der Grundordnung der SELK, der nicht geändert werden kann. Adiaphora beschreibt die Konkordienformel als „Ceremonien oder Kirchengebräuch, welche in Gottes Wort weder geboten noch verboten“ sind (Epitome, Artikel 10). Bei den von Ihnen angesprochenen Entscheidungen darüber, ob Frauen im Gottesdienst das Evangelium lesen dürfen oder nach welcher deutschen Übersetzung das Apostolikum bekannt wird, handelt es sich um Adiaphora, die unbeschadet der Kirchengemeinschaft verschieden gehandhabt werden können. Bei der Frauenordination dagegen handelt es sich gemäß der in Artikel 7(2) enthaltenen Lehrentscheidung um eine Lehrfrage, was APK und Kirchensynode nach 2009 auch mehrmals bestätigt haben (vgl. Atlas Frauenordination, S. 33-37). Eine Duldung einander widersprechender Lehren ist im Gegensatz zu den Adiaphora auf Dauer nicht möglich, daher wird mit Artikel 2 der SELK-Grundordnung jeder Lehrpluralismus und Unionismus (Kirchengemeinschaft bei Anerkennung gegensätzlicher Lehren) verworfen. Das galt schon immer. Wenn die Befürwortung der Frauenordination neben der anderslautenden Lehrentscheidung der Kirche seit 2009 als „derzeit nicht kirchentrennend“ geduldet wird, dann geschieht dies ausdrücklich vorläufig im Vertrauen auf die „Leitung des Heiligen Geistes“ sowie mit dem Verständnis: „In diesem Vertrauen ist weiteres geduldiges Bemühen um eine Verständigung erfolderlich“ (aus dem APK-Beschluss Berlin 2009, dokumentiert im Atlas Frauenordination S. 31).

  4. Einfach nur unfassbar beschämend wie mittlerweile mit dem Thema Frauenordination umgegangen wird.
    Es werden auch gegenseitig Bibelstellen um die Ohren gehauen. Irgendwelche total veraltete „Vorgaben“ hin und hergeschoben.
    Beide Seiten haben leider vergessen, worum es geht.
    „Gottes Wort hören und verstehen.“ Da sollte es ziemlich egal sein, Ob Mann oder Frau dieses Wort verkündet

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