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Trinitatisgemeinde Frankfurt fordert Dialog mit der LCMS zur Todesstrafe

Die Trinitatisgemeinde Frankfurt hat auf ihrer Gemeindeversammlung am 23. März 2025 einen Antrag an die Kirchensynode der SELK verabschiedet, der sich kritisch mit der Befürwortung der Todesstrafe durch die Lutheran Church – Missouri Synod (LCMS) auseinandersetzt (Der Volltext des Antrags kann hier eingesehen werden). Ziel ist es, dass die Leitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) Gespräche mit der LCMS sowie weiteren Kirchen des International Lutheran Council (ILC) führt, um klarzustellen, dass die SELK die Todesstrafe aus biblischen und ethischen Gründen ablehnt.

Die Trinitatisgemeinde begründet die Ablehnung der Todesstrafe mit einer kritischen Analyse der Bibelstellen, auf die sich die LCMS stützt. Sie argumentiert, dass diese Bibelstellen aus dem Kontext gerissen sind und nicht als Grundlage für eine Befürwortung der Todesstrafe dienen können. Besonders die Bezugnahme auf das Alte Testament, wie in 3. Mose 24,17 („Auge um Auge, Zahn um Zahn“), sei problematisch, da Jesus Christus selbst in der Bergpredigt (Matthäus 5,38-39) diese Interpretation ablehnt. Auch die von der LCMS herangezogene Stelle Römer 13,4 bezieht sich nicht auf eine christliche Begründung der Todesstrafe, sondern beschreibt lediglich das damals gültige römische Recht.

Die Trinitatisgemeinde verweist auf die reformatorische Zwei-Reiche-Lehre von Martin Luther, nach der die weltliche Obrigkeit zwar notwendig ist, aber nicht unfehlbar handelt. In Demokratien haben Christen die Möglichkeit, sich für eine humanere Gesetzgebung einzusetzen, was sich in vielen Ländern bereits in der Abschaffung der Todesstrafe manifestiert hat.

Ökumenisch betrachtet schließen sich viele christliche Kirchen, darunter der Vatikan, der Haltung an, dass die Todesstrafe nicht mit der Würde des Menschen vereinbar ist. Auch aus kriminologischer Sicht sprechen mehrere Aspekte gegen die Todesstrafe: Sie dient nicht der Vergeltung, da der Staat kein Recht auf Rache hat; sie ist kein notwendiges Mittel zur Prävention, da sichere Haftbedingungen bestehen; und sie besitzt keine nachweisbare abschreckende Wirkung. Hinzu kommt das Risiko von Justizirrtümern, die nach Vollzug der Todesstrafe nicht mehr korrigiert werden können.

Die Trinitatisgemeinde fordert die SELK auf, ihre Position gegenüber der LCMS und dem ILC unmissverständlich zu vertreten. Die Todesstrafe widerspricht christlichen Grundwerten wie Gnade und Vergebung und ist mit modernen menschenrechtlichen Standards unvereinbar. Der Dialog mit der LCMS soll dazu dienen, eine theologisch und ethisch fundierte Diskussion über die Unrechtmäßigkeit der Todesstrafe zu fördern.

(ms)
01.04.2025

 

2 Gedanken zu „Trinitatisgemeinde Frankfurt fordert Dialog mit der LCMS zur Todesstrafe“

  1. Die Diskussionen in der SELK drehen sich um das Thema Frauenordination. Dabei wird immer wieder betont, dass die Ablehnung der Frauenordination eine gemeinsame Haltung der Kirchen in der ILC sei. Manche sehen das Thema Frauenordination als Bekenntnisthema. Die Kirchen in der ILC hätten, wenn das für alle so wäre, einen gemeinsamen Bekenntnisstand. Wer diesen nicht mehr hat, sollte dann nicht mehr dazu gehören. Mit in einer Begründung in dieser Form wurde der australisch/neuseeländischen LCANZ nach Einführung der Frauenordination (ohne weitere Gespräche) der Gaststatus von der ILC entzogen.
    Ob die Frauenordination ein Bekenntnisstand ist, ist nach dem Diskussionsstand in der SELK nicht geklärt. Es gibt Personen, die es so sehen, andere sehen es nicht als zum Bekenntnisstand gehörend.
    Das Thema Todesstrafe ist für mich sicher ein Bekenntnisthema. Keiner – auch nicht der Staat – darf gegen das 5. Gebot verstoßen. Hier sind die Positionen in der ILC offensichtlich uneinheitlich. Wie geht die ILC hier mit der LCMS um? Hier wird anscheinend ein unterschiedlicher Bekenntnisstand übersehen.
    Hier sind Gespräche sicher angebrachter, als die LCMS einfach aus dem ILC auszuschließen Die ILC und auch die SELK hätten auch besser das Gespräch mit LCANZ suchen sollen, anstatt sie einfach auszuschließen.

    1. Sehr geehrter Herr Hartung,
      meines Wissens hat der Vatikan erst vor ein paar Jahren seine Position zur Todesstrafe geändert. Im aktuellen Erwachsenen Katechismus der katholischen Kirche wird die Todesstrafe nur „nicht empfohlen“ und dem Staat wird das Recht in eng eingegrenzten besonderen Fällen die Todesstrafe zugesprochen. Unsere Geschwister in der LC-MS begründen ihre Position biblisch und nachvollziehbar, natürlich muss man diese nicht teilen. Mir ist auf der anderen Seite nicht bekannt, dass sich die SELK zur Todesstrafe positioniert hätte, vielleicht können Sie mir dabei ja helfen?
      Mit freundlichem Gruß

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