Diese Frage endlich verbindlich zu klären, ist für die Zukunft der SELK von grundlegender Bedeutung: Ist die Ablehnung der Frauenordination Teil des Bekenntnisses unserer Kirche – oder nicht? Ein Antrag an die diesjährige Online-Tagung der 15. Kirchensynode bittet das höchste Entscheidungsgremium unserer Kirche um Klärung, nachdem der APK die Frage zum wiederholten Male nicht entschieden hat. Hier der Text des Antrags.
Der Antrag erinnert zunächst an einen einfachen, aber entscheidenden Sachverhalt: Der Bekenntnisstand der SELK ist seit ihrer Gründung 1972 unverändert. Nach der Grundordnung kann er nicht einfach erweitert oder verändert werden. Zugleich stellen die Antragsteller fest, dass es bis heute keinen eindeutigen und verbindlichen Beschluss der Kirche gibt, der die Frage der Ordination von Frauen zu einem Bekenntnisgegenstand erklärt hätte.
Genau an diesem Punkt setzt der Antrag an. Die Synode soll ausdrücklich feststellen, dass die Frage der Frauenordination weiterhin keine kirchentrennende Frage im Sinne der Grundordnung ist. Damit greifen die Antragsteller eine Diskussion auf, die die SELK seit Jahren beschäftigt und die sich insbesondere nach den Entscheidungen des Allgemeinen Pfarrkonvents 2025 und der Kirchensynode 2025 weiter zugespitzt hat.
In ihrer Begründung verweisen die Antragsteller auf die Geschichte der SELK. Bereits bei der Gründung der Kirche habe es unterschiedliche Auffassungen zur Frauenordination gegeben. Dennoch sei die Einheit der Kirche möglich gewesen, weil diese Frage gerade nicht als Bekenntnisfrage verstanden worden sei. Der Kirchenhistoriker Prof. Dr. Werner Klän beschreibt diesen Gründungsprozess als bewusste Überwindung konfessionalistischer Verengungen zugunsten eines gemeinsamen lutherischen Zeugnisses.
Der Antrag macht damit auf einen Widerspruch aufmerksam, der viele Gemeindeglieder bewegt: Während immer wieder behauptet wird, die Ablehnung der Frauenordination gehöre zum unverzichtbaren Bekenntnis der Kirche, fehlt nach Auffassung der Antragsteller bis heute die dafür notwendige kirchenrechtliche und synodale Feststellung. Tatsächlich wurde die Frage in der Geschichte der SELK stets kontrovers diskutiert, ohne dass Andersdenkende als bekenntniswidrig behandelt oder aus der Kirche ausgeschlossen worden wären.
Damit geht es bei diesem Antrag um weit mehr als um eine einzelne Lehrfrage. Es geht um die Grundsatzfrage, wie die SELK künftig mit unterschiedlichen theologischen Überzeugungen umgehen wird. Kann es in der Kirche weiterhin Raum für verschiedene Lehrmeinungen geben, solange keine verbindliche Bekenntnisentscheidung vorliegt? Oder wird eine umstrittene Frage faktisch zu einem zusätzlichen Glaubenssatz erhoben?
Die Synode wird sich dieser Frage nicht entziehen können. Denn von ihrer Antwort hängt wesentlich ab, ob die SELK auch künftig den Weg gemeinsamer kirchlicher Einheit gehen kann – oder ob eine Frage, die nach Auffassung vieler Gemeindeglieder nie Bestandteil des Bekenntnisses gewesen ist, zum Anlass weiterer Trennungen wird.
Die Synodalkommission für Recht und Verfassung (SKRV), die jeden Antrag auf seine Zulässigkeit prüft, hat sich zu Antrag 435 nicht auf eine einheitliche Bewertung verständigen können. Ein Teil der Kommission vertritt die Auffassung, dass zunächst eine „Vorbefassung“ (also eine vorausgehende Stellungnahme) des Allgemeinen Pfarrkonvents notwendig sei.
Neben der Tatsache, dass die Kirchensynode als oberstes Entscheidungsorgan der SELK laut Grundordnung grundsätzlich über Anträge entscheidet, die an sie gerichtet werden, spricht dagegen auch eine Stellungnahme derselben Kommission aus dem Jahr 2022: „Stellt sich jedoch erkennbar eine grundsätzliche Frage der Lehre, des Gottesdienstes oder der kirchlichen Praxis und der Allgemeine Pfarrkonvent bleibt untätig (…) könnte das allerdings dafür sprechen, dass die Kirchensynode zu Anträgen ohne Votum des Allgemeinen Pfarrkonvents auch verbindliche Beschlüsse fassen kann.“
Weitere Informationen zur Abgrenzung der Kompetenzen von APK und Kirchensynode mit Verweis auf die gerade zitierte Stellungnahme der SynKoReVe findet sich hier: https://frauenordination.de/fo-einfuehrung
(ms)
13.06.2026
Beitragsbild erstellt von der Redaktion unter Verwendung der KI ChatGPT.

Wer die SELK-Aktuell-Meldungen der letzten Monate aufmerksam verfolgt hat, der wird auch gelesen haben, dass das Thema „Frauenordination und lutherisches Bekenntnis“ eines der Themen ist, welches die SynKoEinheit den (Begegnungs-)Pfarrkonventen zur intensiven Bearbeitung ans Herz gelegt hat. Hier geht es um ein Thema, was eine tiefere geistliche Arbeit mit gründlicher Kenntnis sowohl der Heiligen Schrift also auch der lutherischen Bekenntnisschriften wie auch der Kirchengeschichte erfordert – Vorkenntnisse, welche auch die geistlich interessierten Laien auf der Synode in dieser Tiefe in aller Regel nicht besitzen dürften. Die Synode wäre also auch beim besten Willen gar nicht dazu in der Lager festzustellen, „dass die Frage der Frauenordination weiterhin keine kirchentrennende Frage im Sinne der Grundordnung ist.“ Es ist auch gar nicht ihr Auftrag, da die oberste Instanz für Lehrfragen in der SELK laut Grundordnung der APK ist – und das aus guten Grund (s.o.). Intensives Gebet für die fruchtbare theologische Arbeit der Pfarrkonvente, verbunden mit der dazu notwendigen Geduld, wäre in diesem Fall sinnvoller als ein weiterer Antrag an die sowieso schon mit Themen überladene Synode.
Sehr geehrte Frau Krieser,
vielen Dank für Ihre Meinung. Ich stimme Ihnen zu, dass intensives Gebet für alle Gremien unserer Kirche sehr wichtig ist. Und in folgenden Punkten stimmen wir nicht überein:
1. Sie schreiben, das Thema Bekenntnisfrage sei so komplex, dass die Synode „auch beim besten Willen“ nicht in der Lage wäre, sie zu entscheiden. Diese Aussage wundert mich sehr, denn im Atlas Frauenordination, 2022 vom APK verabschiedet, lesen wir auf Seite 37 oben: „Die Frage nach der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Ordination von Frauen zum Amt der Kirche ist eine theologische Lehrfrage, die durch Auslegung der Aussagen der Heiligen Schrift und des Bekenntnisses zu beantworten ist.“ In diesem Text wird eine einfache und nachvollziehbare Definition von Bekenntnisstand, Lehrfrage und Lehrmeinung gegeben und es ist völlig eindeutig, dass die Ablehnung der Frauenordination NICHT Teil des Bekenntnisstandes unserer Kirche ist. Dieser vom APK beschlossene Text befähigt uns alle, die Frage zu entscheiden.
2. Sie schreiben, es sei nicht Auftrag der Kirchensynode, diese Frage zu entscheiden. Das ist falsch. Der APK kann zu Fragen der Lehre Beschlüsse fassen, die aber ohne Bestätigung der Kirchensynode nicht bindend sind. Die Kirchensynode ist IN ALLEN FRAGEN das oberste Entscheidungsgremium unserer Kirche. Auch entscheidet die Kirchensynode grundsätzlich über Anträge, die an sie gerichtet sind, und davon sind Fragen der Lehre nicht ausgenommen. Gerade wenn der APK sich hartnäckig weigert, eine Frage der Lehre zu beantworten, fällt die Verantwortung, sich damit zu befassen, dem obersten Entscheidungsgremium zu, wie die Stellungnahme der SynKoReVe zeigt.
3. Sie beschreiben, dass die Einheitskommission das Thema „Frauenordination und lutherisches Bekenntnis“ den „(Begegnungs-)Pfarrkonventen“ zur intensiven Bearbeitung ans Herz gelegt hat. Ergänzung: Dies ist nur eines von vier möglichen Themen, mit dem sich die Begegnungspfarrkonvente beschäftigen können. Ob sie es tun, liegt bei ihnen. Was sie beschließen, hat keine bindende Relevanz für die Gesamtkirche. Bei allem Respekt – das ist kein planvolles Vorgehen, um diese dringende Frage zu beantworten. Wenn ein Weg, nämlich die Bitte an den APK, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, seit Jahrzehnten IMMER WIEDER zu keinem Ergebnis geführt hat, dann ist es höchste Zeit, andere Wege zu beschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Sommer
Liebe Frau Krieser,
es mag sein, dass die Synode sich mit zu vielen Themen beschäftigen muß. Aber aus diesem Grund keinen weiteren Antrag an die Synode richten zu dürfen finde ich doch sehr fragwürdig.
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Lieber Her Sommer,
die Frage nach dem Bekenntnisstand basiert auf der Frage des grundlegenden Schriftverständnisses unserer Kirche. Da gibt es die einen, die auch im 21. Jh. möglichst genau, also beständig in der Lehre der Apostel bleiben wollen, wie sie uns von den früheren Generationen unserer kirchlichen Lehrer überliefert worden ist. Da gibt es die anderen, die nach der Erkenntnis „Man kann die Schrift so oder so auslegen“ in christlicher Freiheit die kulturelle und zeitliche Assimilation, also eine größere Bandbreite der kirchlichen Praxis fordern, wenn es ihrer Meinung nach für die Kirche nützlich ist. Das ist ein höchst komplexes Thema, wie auch hier bereits in zahlreichen Kommentaren angeklungen ist.
Die Frage nach der Unvereinbarkeit zweier gegensätzlicher LehrENTSCHEIDUNGEN innerhalb der SELK hatte der APK ja im letzten Sommer bereits mit deutlicher Mehrheit beantwortet. Diese Feststellung wurde dann, wie Sie ja wissen, im September 2025 von der Kirchensynode bestätigt, als Leitantrag 483 bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung und damit mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Dieses überaus klare Votum besagt, dass die derzeitige Situation – die eine vorhandene Lehrentscheidung gegen Frauenordination laut GO 7,2 mit davon abweichender Lehrmeinung, dass die FO laut Bibel möglich ist – noch immer nicht als kirchentrennend erachtet wird. Es besagt aber auch, dass sich sowohl APK als auch Kirchensynode mit großer Mehrheit auch weiterhin gegen ein gleichberechtigtes Nebeneinander zweier sich widersprechender LehrENTSCHEIDUNGEN innerhalb der SELK ausgesprochen haben. Die Frage nach dem Bekenntnisstand ist damit – wenn man so will – zumindest indirekt beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Krieser
Sehr geehrte Frau Krieser,
danke für Ihren neuerlichen Kommentar. Sie stellen darin die aktuelle Lage in Bezug auf die Frauenordination in unserer Kirche dar. Was ich in diesen Ausführungen nicht erkennen kann, ist eine Aussage dazu, ob die Ablehnung der Frauenordination eine Frage des Bekenntnisses ist. Zwar schreiben Sie, die Frage nach dem Bekenntnisstand sei damit „indirekt beantwortet“, aber das ist nicht der Fall. Eine Lehrentscheidung stellt keinen Teil des Bekenntnisses unserer Kirche dar.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Sommer
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Konflikte gibt es auch woanders und lösen von Konflikten. Manchmal hilft ein Blick über den Tellerrand:
Konflikte gibt es ja auch in Firmen. Projekte scheitern. Bei großen (BER, Stuttgart 21) steht es in der Zeitung, aber ich habe viele kleine Projekte erlebt, wo christliche Mitarbeiter Salz waren, um ein Scheitern der Projekte, wo sie zum Team gehörten, zu verhindern. Wir können davon lernen:
Meine Chefin hat zankende Mitarbeiter ermahnt: „Lasst uns wieder zur Sachlichkeit zurückfinden. Wir müssen ordentlich arbeiten, damit der Kunde zufrieden ist und kauft. Dann sind unsere Arbeitsplätze gesichert“. Ein kluges Wort.
In unserer Kirche heißt doch „zufriedener Kunde, der kauft“, dass unsere Gottesdienste wachsende Besucherzahlen bekommen, dass wir den Glauben an die Kinder und jungen Erwachsenen weitergeben. Dass wir interessante Kleingruppen anbieten, zu denen auch Gemeindeglieder gerne kommen. Das ist leider sehr schwer und gelingt oft nicht. Nur wenn uns unser Gott hilft und wir tun, was unser Gott will.
Damit Projekte gelingen sind gemeinsame Ziele wichtig und der Versuch, den zu verstehen, über dessen Meinung man sich ärgert. Meine Erfahrung ist, wenn ich mich in den anderen hineinfühle und auch seine guten Gaben sehe, die für den Erfolg des Projektes wichtig sind, dann werden mögliche Kompromisse erkennbar. Wir müssen die geheimen Ängste des anderen verstehen.
Unserer Betriebsleiter hat sich beim Mittagessen mit den jungen Kollegen unterhalten und seine Erfahrungen weitergegeben: Er hat mindestens 10 Beispiele aus dem Konzern genannt, wo hunderte Mitarbeiter entlassen wurden. Als Ursache hat er sich zankende Chefs genannt: Der Entwicklungsleiter schimpfte auf den Fertigungsleiter, der aber schimpft auf den Entwicklungsleiter. Kompromisse sind beide nicht eingegangen.
Aber Jesus hat ja so etwas Ähnliches gesagt:
Markus 3,25: Wenn ein Reich mit sich selbst uneins wird, kann es nicht bestehen.
Das war in einem etwas anderen Zusammenhang, gilt aber auch für Firmen, Völker, Gemeinden und Kirchen.
Mit freundlichen Grüßen: Reinhard Borrmann